pastus+

Richtlinien & Informationen zur pastus+ Zertifizierung


Mit der Zertifizierung nach dem Qualitätssicherungssystem pastus+ entscheiden sich die Teilnehmer für eine unabhängige Kontrolle ihres Betriebes und somit für eine abgesicherte Produktion und Verarbeitung von Futtermitteln hoher Qualität. Die Anforderungen sind in den pastus+ Richtlinien festgelegt und werden von unabhängigen und für pastus+ zugelassenen Zertifizierungsstellen jährlich überprüft.

Teilnehmer

Alle Teilnehmer am System pastus+ finden Sie in der pastus+ Datenbank.

Richtlinie

Nachstehend finden Sie ausführliche Erläuterungen zu den Richtlinien von pastus+ sowie zu den zugehörigen Anhängen, die für die Zertifizierung relevant sind.

1. pastus+ Richtlinien

Die Anforderungen, die an pastus+ zertifizierte Unternehmen gestellt und im Rahmen des jährlichen Audits überprüft werden, sind festgelegt in der AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+. Ergänzend sind die Änderungen im Newsletter August 2022-08-29 zu beachten.


Um die Gegebenheiten von kleinstrukturierten Betrieben bestmöglich zu berücksichtigen, hat die AMA-Marketing für diese Teilnehmer eigene Richtlinien geschaffen.


So besteht für Futtermittelunternehmen mit einer jährlichen Gesamtmenge < 3000 Tonnen (bzw. < 6000 Tonnen bei mehreren Betriebsfunktionen) die Möglichkeit sich nach der pastus+ Kleinmengenregelung zertifizieren zu lassen. Die Teilnahme ist für Einzel- und Mischfuttermittelhersteller, Händler, Lagerhalter und Straßentransporteure von Futtermitteln möglich. Ergänzend sind die Änderungen im Newsletter August 2022-08-29 zu beachten.


Die pastus+ Kleinstherstellerregelung wurde vor dem Hintergrund des Nachhaltigkeitsaspektes geschaffen, um die regionale Verfügbarkeit von Einzelfuttermitteln kleiner Hersteller aufrechtzuerhalten. Eine Teilnahme ist für Betreiber von Getreide- und Ölmühlen sowie Brauereien mit einer jährlichen Futtermittelproduktion von maximal 150 Tonnen möglich.

AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+

AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+


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pastus+ Newsletter 29.08.2022

pastus+ Newsletter 29.08.2022


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pastus+ Kleinmengenregelung

pastus+ Kleinmengenregelung


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pastus+ Kleinstherstellerregelung

pastus+ Kleinstherstellerregelung


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2. Anhänge zu den pastus+ Richtlinien

Insgesamt gibt es vier Anhänge zur AMA-Futtermittel Richtlinie pastus+ sowie zur pastus+ Kleinmengenregelung:



Anhang 1: AMA-Futtermittel Monitoring pastus+

Das AMA-Futtermittel Monitoring pastus+ beinhaltet die Vorgaben zu den erforderlichen Futtermittelanalysen sowie weitere Informationen und Vorgaben zum Thema Futtermittelsicherheit. 


Anhang 2: Gate-Keeper-Regelung

In der Gate-Keeper-Regelung sind die Anforderungen an den Zukauf nicht zertifizierter Futtermittel und ehemaliger Lebensmittel sowie an den Zukauf von Nebenprodukten aus der Öl- und Fettindustrie festgelegt. 


Anhang 3: Zusatzmodul AMA-Gütesiegel

Das Zusatzmodul AMA-Gütesiegel beinhaltet weitere Anforderungen zum Einsatz von Futtermitteln im AMA-Gütesiegel-Programm. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Einhaltung einer Negativliste, die jene Futtermittel auflistet, die von AMA-Gütesiegel Landwirten nicht eingesetzt werden dürfen.


Anhang 4: Zusatzmodul Entwaldungsfreies Soja

Das Zusatzmodul Entwaldungsfreies Soja beschreibt die Anforderungen für den Bezug und die Handhabung von Entwaldungsfreien Soja für Lieferungen von Futtermitteln im AMA-Gütesiegel-Programm und für anerkannte Qualitätssicherungssysteme. Das Modul richtet sich an Einzel- und Misch­futter­mittel­hersteller und Händler, welche Soja- und Soja­bohnen­erzeugnisse bearbeiten, verarbeiten und handeln.

AMA-Futtermittel Monitoring pastus+

AMA-Futtermittel Monitoring pastus+


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Gate-Keeper-Regelung

Gate-Keeper-Regelung


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Zusatzmodul Entwaldungsfreies Soja

Zusatzmodul Entwaldungsfreies Soja


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Zusatzmodul AMA-Gütesiegel

Zusatzmodul AMA-Gütesiegel


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Zusätzliche Informationen

Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zur Pastus+ Zertifizierung zu folgenden Themen:

1. Leitfaden zur Zeichenverwendung und Kommunikation

Alle Details zur Kennzeichnung der Futtermittel mit den Zeichen pastus+ und pastus+ AMA-Gütesiegel tauglich sind im Leitfaden zur Zeichenverwendung und Kommunikation beschrieben.

pastus+ Leitfaden zur Zeichenverwendung und Kommunikation

pastus+ Leitfaden zur Zeichenverwendung und Kommunikation


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2. Alles über die pastus+ Kontrolle

Mit der Durchführung des jährlichen pastus+ Audits ist eine für pastus+ zugelassene Zertifizierungsstelle laut Liste zu beauftragen. Nehmen Sie dafür bitte direkt mit der ausgewählten Zertifizierungsstelle Kontakt auf.


Im Leitfaden Audits und Zertifizierung sind die Anforderungen an die Durchführung von pastus+ Audits festgelegt. Es stehen Kontrollorganen und pastus+ Unternehmen Informationen zum Ablauf eines pastus+ Audits sowie weitere Informationen über die Kontrollen zur Verfügung.


Für die Vorbereitung auf das pastus+ Audit können die Checklisten der relevanten Betriebsfunktionen herangezogen werden.

pastus+ Checkliste Einzelfuttermittelherstellung

pastus+ Checkliste Einzelfuttermittelherstellung


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Checkliste Modul AMA-Gütesiegel

Checkliste Modul AMA-Gütesiegel


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Leitfaden pastus+ Audits und Zertifizierung

Leitfaden pastus+ Audits und Zertifizierung


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Liste zugelassener pastus+ Zertifizierungsstellen

Liste zugelassener pastus+ Zertifizierungsstellen


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pastus+ Checkliste Fahrbare Mahl- und Mischanlage

pastus+ Checkliste Fahrbare Mahl- und Mischanlage


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pastus+ Checkliste Futtermittel Streckenhandel

pastus+ Checkliste Futtermittel Streckenhandel


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pastus+ Checkliste Futtermittelhandel inkl. Lagerung

pastus+ Checkliste Futtermittelhandel inkl. Lagerung


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pastus+ Checkliste Futtermittellagerung und Umschlag

pastus+ Checkliste Futtermittellagerung und Umschlag


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pastus+ Checkliste Futtermitteltransport

pastus+ Checkliste Futtermitteltransport


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pastus+ Checkliste Internes Qualitätsmanagement

pastus+ Checkliste Internes Qualitätsmanagement


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pastus+ Checkliste Mischfuttermittelherstellung

pastus+ Checkliste Mischfuttermittelherstellung


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3. Bekanntgabe von Änderungen

Änderungen von vertragsrelevanten Angaben sind der AMA-Marketing mittels Änderungsformular zu melden.


Das ausgefüllte und firmenmäßig (Stempel + Unterschrift) unterzeichnete Formular kann per E-Mail, Post oder Fax übermittelt werden.


Folgende Änderungen sind zu melden:

  • Änderung der Firmenbezeichnung
  • Hinzukommen oder Wegfall von Betriebsfunktionen
  • Hinzukommen oder Wegfall von Betriebsstätten
  • Änderung der/des Zeichnungsberechtigten
  • Änderung von Umsatz- und Mitarbeiterstufe
  • Wechsel des Zertifizierungssystems
  • Wechsel der Kontrollstelle
  • Wechsel der Richtlinie

Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten

Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten


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4. Anerkennung in internationalen Futtermittelsystemen

Um einen uneingeschränkten, jedoch abgesicherten Zukauf von Futtermitteln zu gewährleisten, hat die AMA-Marketing mit internationalen Standardgebern Vereinbarungen zur Anerkennung der Audits abgeschlossen.


Auf Grundlage dieser Anerkennungen können pastus+ zertifizierte Unternehmen eine Lieferberechtigung für die Systeme QS und GMP+ erlangen, ohne dass ein zusätzliches Audit notwendig ist. Die Registrierung erfolgt direkt über die jeweiligen Standardbetreiber.


Nähere Informationen zur Teilnahme am System QS finden Sie hier: QS Homepage


Eine Teilnahme am QS System ist nur für pastus+ Betriebe möglich, die ein Internes QM System implementiert haben und somit nach der AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+ zertifiziert wurden!


Lediglich Hersteller von Einzelfuttermitteln, die weniger als 1000 Tonnen Futtermittel pro Jahr produzieren, können auch über die pastus+ Kleinmengenregelung am System QS teilnehmen.


Informationen zur Teilnahme am System GMP+ finden Sie hier: GMP+ Homepage


Im System GMP+ wird sowohl die Zertifizierung nach der AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+ als auch nach der pastus+ Kleinmengenregelung akzeptiert.

5. Internationale Datenbank für den Transport von Futtermitteln

Beim Transport von Futtermitteln ist eine internationale Zusammenarbeit zielführend. Die AMA-Marketing ist seit März 2016 offizielles Mitglied des Internationalen Komitees für den Straßentransport (ICRT). Die sieben Mitglieder des Komitees streben mit dem Ziel der Futtermittelsicherheit eine Vereinheitlichung der Anforderungen für den Straßentransport von losen Futtermitteln an.


Unter www.icrt-idtf.com/de können die Reinigungsanforderungen sowie weitere Informationen eingesehen werden.

Der neueste ICRT-IDTF Newsletter befindet sich unter folgendem Link: https://www.icrt-idtf.com/de/news/

6. Informationen für pastus+ Zertifizierungsstellen

Umfassende Informationen für pastus+ Zertifizierungsstellen zum Download:

Formblatt zur Meldung als Kontrollorgan

Formblatt zur Meldung als Kontrollorgan


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Berechnungsblatt Mindestauditzeiten

Berechnungsblatt Mindestauditzeiten


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Kompetenznachweis für Kontrollorgane

Kompetenznachweis für Kontrollorgane


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Leitfaden zur Durchführung von pastus+ Audits im ACM

Leitfaden zur Durchführung von pastus+ Audits im ACM


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Leitfaden pastus+ Audits und Zertifizierung

Leitfaden pastus+ Audits und Zertifizierung


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Teilnahmeerklärung pastus+ Soja+

Teilnahmeerklärung pastus+ Soja+


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Aktuelle Informationen

ICRT-IDTF Newsletter 1/2024

Das Internationale Komitee für den Straßentransport, die ICRT-Mitglieder - AMA-Marketing, QS, GMP+ International, Qualimat Transport, Ovocom, EFISC-GTP und AIC, haben für die IDTF einige Änderungen beschlossen, welche im Newsletter 1/2024 zu finden sind. Diese Änderungen sind in der IDTF bereits vorgenommen worden. Auf Anfrage der Unternehmen werden Produkte und die dazugehörige Reinigungsanforderung in die IDTF eingetragen, sobald das ICRT diese beschlossen hat.

Zum Newsletter

Neues Zusatzmodul Entwaldungsfreies Soja

Pastus+ zertifizierte oder anerkannte Betriebe können sich mit der Teilnahmerklärung pastus+ Soja Plus (siehe Downloads) am neuen Zusatzmodul Entwaldungsfreies Soja anmelden.

Am 16. und 20. November 2023 hat die AMA-Marketing ein Webinar für pastus+ Teilnehmer abgehalten, um über das neue Zusatzmodul "Entwaldungsfreies Soja" zu informieren.

Videoaufzeichnung

Meldepflicht Futtermittelsicherheit

Vorfälle, die die Futtermittelsicherheit betreffen, sind der AMA-Marketing unverzüglich nach Bekanntwerden des Vorfalls zu melden.


Details inkl. Notfallkontakt entnehmen Sie dem unten angeführten Dokument!


Meldepflicht Futtermittelsicherheit (PDF)

Neue Kennzeichnungs-regelung

Um die Orientierung beim Futtermittelzukauf zu erleichtern, sind ab sofort neben Mischfuttermitteln auch Einzelfuttermittel mit dem Zeichen pastus+ AMA-Gütesigel tauglich zu kennzeichnen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung des Zusatzmoduls AMA-Gütesiegel und der darin enthaltenen Negativliste.

 

Detaillierte Informationen zur Kennzeichnung sind im neuen Leitfaden zur Zeichenverwendung und Kommunikation beschrieben.

Negativliste (PDF)

Futtermittellieferschein

Der Futtermittellieferschein soll Landwirten als Dokumentation bei An- und Verkäufen von Futtermitteln dienen.


Er ist auf der Homepage der AMA-Marketing verfügbar und kann als PDF gespeichert und vor dem Druck direkt am PC ausgefüllt werden.

Futtermittellieferschein (PDF)

Weg zur Teilnahme

Am Qualitätssicherungssystem pastus+ können Einzel- und Mischfuttermittelhersteller, Händler und Lagerhalter, Betreiber von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen sowie Transporteure von Futtermitteln teilnehmen.


Falls Sie zur Teilnahme am System pastus+ weiterführende Informationen benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich an uns!

Zur Teilnahme

AMA-Futtermittel Monitoring pastus+

AMA-Futtermittel Monitoring pastus+


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AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+

AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+


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Formblatt zur Meldung als Kontrollorgan

Formblatt zur Meldung als Kontrollorgan


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Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten

Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten


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Berechnungsblatt Mindestauditzeiten

Berechnungsblatt Mindestauditzeiten


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pastus+ Checkliste Einzelfuttermittelherstellung

pastus+ Checkliste Einzelfuttermittelherstellung


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Checkliste Modul AMA-Gütesiegel

Checkliste Modul AMA-Gütesiegel


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Gate-Keeper-Regelung

Gate-Keeper-Regelung


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Kompetenznachweis für Kontrollorgane

Kompetenznachweis für Kontrollorgane


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Leitfaden zur Durchführung von pastus+ Audits im ACM

Leitfaden zur Durchführung von pastus+ Audits im ACM


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Leitfaden pastus+ Audits und Zertifizierung

Leitfaden pastus+ Audits und Zertifizierung


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Liste zugelassener pastus+ Zertifizierungsstellen

Liste zugelassener pastus+ Zertifizierungsstellen


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pastus+ Newsletter 29.08.2022

pastus+ Newsletter 29.08.2022


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pastus+ Kleinmengenregelung

pastus+ Kleinmengenregelung


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pastus+ Leitfaden zur Zeichenverwendung und Kommunikation

pastus+ Leitfaden zur Zeichenverwendung und Kommunikation


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pastus+ Checkliste Fahrbare Mahl- und Mischanlage

pastus+ Checkliste Fahrbare Mahl- und Mischanlage


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pastus+ Checkliste Futtermittel Streckenhandel

pastus+ Checkliste Futtermittel Streckenhandel


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pastus+ Checkliste Futtermittelhandel inkl. Lagerung

pastus+ Checkliste Futtermittelhandel inkl. Lagerung


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pastus+ Checkliste Futtermittellagerung und Umschlag

pastus+ Checkliste Futtermittellagerung und Umschlag


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pastus+ Checkliste Futtermitteltransport

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pastus+ Checkliste Internes Qualitätsmanagement

pastus+ Checkliste Internes Qualitätsmanagement


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pastus+ Checkliste Mischfuttermittelherstellung

pastus+ Checkliste Mischfuttermittelherstellung


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pastus+ Kleinstherstellerregelung

pastus+ Kleinstherstellerregelung


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Teilnahmeerklärung pastus+ Soja+

Teilnahmeerklärung pastus+ Soja+


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Zusatzmodul AMA-Gütesiegel

Zusatzmodul AMA-Gütesiegel


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DI Michael Langanger

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Bereichsleiter Qualitätsmanagement

Bereich: Futtermittel

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Elisabeth Heil

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Bereich: Futtermittel

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Marlene Jäger, BEd MSc

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Bereich: Futtermittel

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