pastus+
Richtlinien & Informationen zur pastus+ Zertifizierung
Mit der Zertifizierung nach dem Qualitätssicherungssystem pastus+ entscheiden sich die Teilnehmer für eine unabhängige Kontrolle ihres Betriebes und somit für eine abgesicherte Produktion und Verarbeitung von Futtermitteln hoher Qualität. Die Anforderungen sind in den pastus+ Richtlinien festgelegt und werden von unabhängigen und für pastus+ zugelassenen Zertifizierungsstellen jährlich überprüft.
Teilnehmer
Alle Teilnehmer am System pastus+ finden Sie in der pastus+ Datenbank.
Richtlinie
Nachstehend finden Sie ausführliche Erläuterungen zu den Richtlinien von pastus+ sowie zu den zugehörigen Anhängen, die für die Zertifizierung relevant sind.
1. pastus+ Richtlinien
Die Anforderungen, die an pastus+ zertifizierte Unternehmen gestellt und im Rahmen des jährlichen Audits überprüft werden, sind festgelegt in der AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+. Ergänzend sind die Änderungen im Newsletter August 2022-08-29 zu beachten.
Um die Gegebenheiten von kleinstrukturierten Betrieben bestmöglich zu berücksichtigen, hat die AMA-Marketing für diese Teilnehmer eigene Richtlinien geschaffen.
So besteht für Futtermittelunternehmen mit einer jährlichen Gesamtmenge < 3000 Tonnen (bzw. < 6000 Tonnen bei mehreren Betriebsfunktionen) die Möglichkeit sich nach der pastus+ Kleinmengenregelung zertifizieren zu lassen. Die Teilnahme ist für Einzel- und Mischfuttermittelhersteller, Händler, Lagerhalter und Straßentransporteure von Futtermitteln möglich. Ergänzend sind die Änderungen im Newsletter August 2022-08-29 zu beachten.
Die pastus+ Kleinstherstellerregelung wurde vor dem Hintergrund des Nachhaltigkeitsaspektes geschaffen, um die regionale Verfügbarkeit von Einzelfuttermitteln kleiner Hersteller aufrechtzuerhalten. Eine Teilnahme ist für Betreiber von Getreide- und Ölmühlen sowie Brauereien mit einer jährlichen Futtermittelproduktion von maximal 150 Tonnen möglich.
2. Anhänge zu den pastus+ Richtlinien
Insgesamt gibt es vier Anhänge zur AMA-Futtermittel Richtlinie pastus+ sowie zur pastus+ Kleinmengenregelung:
Anhang 1: AMA-Futtermittel Monitoring pastus+
Das AMA-Futtermittel Monitoring pastus+ beinhaltet die Vorgaben zu den erforderlichen Futtermittelanalysen sowie weitere Informationen und Vorgaben zum Thema Futtermittelsicherheit.
Anhang 2: Gate-Keeper-Regelung
In der Gate-Keeper-Regelung sind die Anforderungen an den Zukauf nicht zertifizierter Futtermittel und ehemaliger Lebensmittel sowie an den Zukauf von Nebenprodukten aus der Öl- und Fettindustrie festgelegt.
Anhang 3: Zusatzmodul AMA-Gütesiegel
Das Zusatzmodul AMA-Gütesiegel beinhaltet weitere Anforderungen zum Einsatz von Futtermitteln im AMA-Gütesiegel-Programm. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Einhaltung einer Negativliste, die jene Futtermittel auflistet, die von AMA-Gütesiegel Landwirten nicht eingesetzt werden dürfen.
Anhang 4: Zusatzmodul Entwaldungsfreies Soja
Das Zusatzmodul Entwaldungsfreies Soja beschreibt die Anforderungen für den Bezug und die Handhabung von Entwaldungsfreien Soja für Lieferungen von Futtermitteln im AMA-Gütesiegel-Programm und für anerkannte Qualitätssicherungssysteme. Das Modul richtet sich an Einzel- und Mischfuttermittelhersteller und Händler, welche Soja- und Sojabohnenerzeugnisse bearbeiten, verarbeiten und handeln.
Zusätzliche Informationen
Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zur Pastus+ Zertifizierung zu folgenden Themen:
1. Leitfaden zur Zeichenverwendung und Kommunikation
Alle Details zur Kennzeichnung der Futtermittel mit den Zeichen pastus+ und pastus+ AMA-Gütesiegel tauglich sind im Leitfaden zur Zeichenverwendung und Kommunikation beschrieben.
pastus+ Leitfaden zur Zeichenverwendung und Kommunikation
2. Alles über die pastus+ Kontrolle
Mit der Durchführung des jährlichen pastus+ Audits ist eine für pastus+ zugelassene Zertifizierungsstelle laut Liste zu beauftragen. Nehmen Sie dafür bitte direkt mit der ausgewählten Zertifizierungsstelle Kontakt auf.
Im Leitfaden Audits und Zertifizierung sind die Anforderungen an die Durchführung von pastus+ Audits festgelegt. Es stehen Kontrollorganen und pastus+ Unternehmen Informationen zum Ablauf eines pastus+ Audits sowie weitere Informationen über die Kontrollen zur Verfügung.
Für die Vorbereitung auf das pastus+ Audit können die Checklisten der relevanten Betriebsfunktionen herangezogen werden.
pastus+ Checkliste Einzelfuttermittelherstellung
Checkliste Modul AMA-Gütesiegel
Leitfaden pastus+ Audits und Zertifizierung
Liste zugelassener pastus+ Zertifizierungsstellen
pastus+ Checkliste Fahrbare Mahl- und Mischanlage
pastus+ Checkliste Futtermittel Streckenhandel
pastus+ Checkliste Futtermittelhandel inkl. Lagerung
pastus+ Checkliste Futtermittellagerung und Umschlag
pastus+ Checkliste Futtermitteltransport
pastus+ Checkliste Internes Qualitätsmanagement
pastus+ Checkliste Mischfuttermittelherstellung
3. Bekanntgabe von Änderungen
Änderungen von vertragsrelevanten Angaben sind der AMA-Marketing mittels Änderungsformular zu melden.
Das ausgefüllte und firmenmäßig (Stempel + Unterschrift) unterzeichnete Formular kann per E-Mail, Post oder Fax übermittelt werden.
Folgende Änderungen sind zu melden:
- Änderung der Firmenbezeichnung
- Hinzukommen oder Wegfall von Betriebsfunktionen
- Hinzukommen oder Wegfall von Betriebsstätten
- Änderung der/des Zeichnungsberechtigten
- Änderung von Umsatz- und Mitarbeiterstufe
- Wechsel des Zertifizierungssystems
- Wechsel der Kontrollstelle
- Wechsel der Richtlinie
Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten
4. Anerkennung in internationalen Futtermittelsystemen
Um einen uneingeschränkten, jedoch abgesicherten Zukauf von Futtermitteln zu gewährleisten, hat die AMA-Marketing mit internationalen Standardgebern Vereinbarungen zur Anerkennung der Audits abgeschlossen.
Auf Grundlage dieser Anerkennungen können pastus+ zertifizierte Unternehmen eine Lieferberechtigung für die Systeme QS und GMP+ erlangen, ohne dass ein zusätzliches Audit notwendig ist. Die Registrierung erfolgt direkt über die jeweiligen Standardbetreiber.
Nähere Informationen zur Teilnahme am System QS finden Sie hier: QS Homepage
Eine Teilnahme am QS System ist nur für pastus+ Betriebe möglich, die ein Internes QM System implementiert haben und somit nach der AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+ zertifiziert wurden!
Lediglich Hersteller von Einzelfuttermitteln, die weniger als 1000 Tonnen Futtermittel pro Jahr produzieren, können auch über die pastus+ Kleinmengenregelung am System QS teilnehmen.
Informationen zur Teilnahme am System GMP+ finden Sie hier: GMP+ Homepage
Im System GMP+ wird sowohl die Zertifizierung nach der AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+ als auch nach der pastus+ Kleinmengenregelung akzeptiert.
5. Internationale Datenbank für den Transport von Futtermitteln
Beim Transport von Futtermitteln ist eine internationale Zusammenarbeit zielführend. Die AMA-Marketing ist seit März 2016 offizielles Mitglied des Internationalen Komitees für den Straßentransport (ICRT). Die sieben Mitglieder des Komitees streben mit dem Ziel der Futtermittelsicherheit eine Vereinheitlichung der Anforderungen für den Straßentransport von losen Futtermitteln an.
Unter www.icrt-idtf.com/de können die Reinigungsanforderungen sowie weitere Informationen eingesehen werden.
Der neueste ICRT-IDTF Newsletter befindet sich unter folgendem Link: https://www.icrt-idtf.com/de/news/
6. Informationen für pastus+ Zertifizierungsstellen
Umfassende Informationen für pastus+ Zertifizierungsstellen zum Download:
Weg zur Teilnahme
Am Qualitätssicherungssystem pastus+ können Einzel- und Mischfuttermittelhersteller, Händler und Lagerhalter, Betreiber von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen sowie Transporteure von Futtermitteln teilnehmen.
Falls Sie zur Teilnahme am System pastus+ weiterführende Informationen benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich an uns!
AMA-Futtermittel Monitoring pastus+
AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+
Formblatt zur Meldung als Kontrollorgan
Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten
Berechnungsblatt Mindestauditzeiten
pastus+ Checkliste Einzelfuttermittelherstellung
Checkliste Modul AMA-Gütesiegel
Futtermittellieferschein
Gate-Keeper-Regelung
Kompetenznachweis für Kontrollorgane
Leitfaden zur Durchführung von pastus+ Audits im ACM
Leitfaden pastus+ Audits und Zertifizierung
Liste zugelassener pastus+ Zertifizierungsstellen
pastus+ Newsletter 29.08.2022
pastus+ Kleinmengenregelung
pastus+ Leitfaden zur Zeichenverwendung und Kommunikation
pastus+ Checkliste Fahrbare Mahl- und Mischanlage
pastus+ Checkliste Futtermittel Streckenhandel
pastus+ Checkliste Futtermittelhandel inkl. Lagerung
pastus+ Checkliste Futtermittellagerung und Umschlag
pastus+ Checkliste Futtermitteltransport
pastus+ Checkliste Internes Qualitätsmanagement
pastus+ Checkliste Mischfuttermittelherstellung
pastus+ Kleinstherstellerregelung
Teilnahmeerklärung pastus+ Soja-PLUS
Zusatzmodul AMA-Gütesiegel
Das Informationsportal für Konsumentinnen und Konsumenten
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AMAINFO.AT ist die Informationsseite der AMA-Marketing für Konsumentinnen und Konsumenten. Hier finden Sie alles zu AMA-Gütesiegeln und Tierhaltung. Alles zum Pflanzenbau und Nachhaltigkeit. Und alles zu Qualität sowie zum Wert von Lebensmitteln.