Schafe & Ziegen

Richtlinie & Informationen für Schaf- & Ziegenhaltung


Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Fleisch und Milch von Schafen und Ziegen ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Landwirt über den Verarbeitungsbetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für teilnehmende Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen" festgelegt. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.

AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafe und Ziegen"

Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen" umfasst folgende Bereiche:

  • Aufzucht
  • Mast
  • Milchviehhaltung


Sie beschreibt Kriterien hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Tierhaltung, Fütterung, Tiergesundheit, Milchgewinnung und Umweltaspekten. Folgende freiwillige Zusatzmodule sind enthalten:

  • regionale Herkunft
  • aus gentechnikfreier Fütterung
  • Qplus Schaf und Ziege
  • Qplus Lamm und Kitz
  • Bergerzeugnis

AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Schafen und Ziegen


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Futtermittelzukauf

Futtermittel dürfen nur von Betrieben zugekauft werden, die am AMA-Programm pastus+ teilnehmen. Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben.


Hier finden Sie alle Teilnehmer am pastus+-Programm: pastus+-Datenbank


Futtermittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sind in der Negativliste angeführt.


Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.


Folgende Dokumente finden Sie hier zum Download:

  • Futtermittellieferschein
  • Negativliste Einzelfuttermittel

Tiertransport

Schlachttiertransporte von AMA-Gütesiegel-Tieren dürfen nur durch registierte AMA-Tiertransporteure durchgeführt werden.


Ausgenommen davon ist die Eigenanlieferung bis zu einer max. Wegstrecke von 50km.

AMA Tiertransport Teilnehmerliste


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Bewirtschafterwechsel

Der Erzeugervertrag kann nach einem Bewirtschafterwechsel nicht automatisch auf den nächsten Bewirtschafter übertragen werden.

 

Daher ist der Abschluss eines neuen Erzeugervertrages und optional für die Teilnahme an freiwilligen Modulen auch eine neue Zusatzerklärung erforderlich.

 

Die Dokumente senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben von allen neuen Bewirtschaftern per Mail an gs-landwirte@amainfo.at oder per Post an:

 

AMA-Marketing GesmbH

z.H. Sabine Trunkl

Dresdner Straße 68a

1200 Wien


Falls Sie die Unterlagen per Post erhalten möchten, geben Sie uns dies bitte telefonisch unter der Nummer +43 50 3151-4807 oder per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt.

Mastplatzänderung

Bitte halten Sie Ihren AMA-Gütesiegel-Vertrag aktuell. Sollte sich Ihr Tierbestand deutlich gegenüber den Angaben im Vertrag geändert haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.


Schreiben Sie uns dazu inkl. der Angabe Ihrer Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at oder per Post an:


AMA-Markteting GesmbH

z.H. Sabine Trunkl

Dresdner Straße 68a

1200 Wien


Der Vertrag wird entsprechend angepasst. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist nicht erforderlich.

Teilnahmebestätigung

Gerne stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung (z.B. zur Vorlage für eine Investitionsförderung) aus.


Geben Sie uns dazu bitte Ihre Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt oder melden Sie sich telefonisch unter 050/3151-4807 bei uns.

Kontrollen

Kontrollsystematik

Im AMA-Gütesiegel-Programm gilt eine dreistufige Kontrollsystematik. Eigenkontrollen werden vom Betrieb selbst durchgeführt, unabhängige Kontrollen werden von der AMA-Marketing beauftragt. Stichprobenartige Überkontrollen dienen der Systemevaluierung.

Eigenkontrolle

Landwirte müssen die Einhaltung der Kriterien regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr selbst überprüfen. Die Eigenkontrolle ist anhand einer Checkliste (Empfehlung: Eigenkontrollcheckliste der AMA-Marketing) zu dokumentieren und mit Unterschrift und Datum der Erhebung zu versehen. Die Eigenkontrollcheckliste finden Sie hier zum Download.

Externe Kontrollen

Erstkontrolle

Vor dem Einstieg in das AMA-Gütesiegel-Programm ist eine Erstkontrolle notwendig. Diese wird vom Betrieb beauftragt. Die Kontrolle erfolgt durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle.


Routinekontrolle

Jeder Betrieb wird regelmäßig durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle überprüft. Die Kontrolle erfasst alle für die Produktion relevanten Bestimmungen, der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Einhaltung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien hinsichtlich der im Erzeugervertrag angeführten Produktionszweige. Dem Kontrollorgan ist die Möglichkeit zu geben, die gesamte Produktion sowie alle Aufzeichnungen und Dokumentationen einzusehen.


Der Kontrollor erstellt einen Prüfbericht über die Kontrolle. Der Landwirt erhält eine Durchschrift oder Kopie des Berichts. Diese kann dem Landwirt auch elektronisch übermittelt werden.


Nachkontrolle

Im Zuge von eventuellen Nachkontrollen prüft das Kontrollorgan vor allem die Umsetzung jener Maßnahmen, die zur Beseitigung vorangegangener Abweichungen dienen.

Beispiel bei der Vor Ort-Kontrolle: Überprüfung des Erzeugervertrags

Kontrollfrequenz Schaf- und Ziegenhaltung

Der Kontrollzyklus beträgt vier Jahre.

Informationen für Bio-Betriebe

Bio-Betriebe benötigen einen gegengezeichneten Erzeugervertrag um ins AMA-Gütesiegel-Programm liefern zu können. Die positiv abgeschlossene Bio-Kontrolle wird als Erstkontrolle für den Einstieg ins AMA-Gütesiegel-Programm anerkannt.

Kosten der Kontrolle

Derzeit fallen Kosten in Höhe von 191 Euro inkl. MwSt. an. Diese werden bei der Erstkontrolle allen neuen Teilnehmern, bei den regelmäßigen Routinekontrollen an Betriebe mit 20 oder mehr Muttertieren verrechnet.


Die Erstkontrolle zur Erlangung der Lieferberechtigung im AMA-Gütesiegel-Programm wird als Routinekontrolle im ersten Kontrollzyklus angerechnet.


Für „kostenpflichtige Nachkontrollen“ trägt der Betrieb die Kosten.


Neben den Routinekontrollen können weitere Kontrollen im Auftrag der AMA-Marketing auf den Betrieben durchgeführt werden, beispielsweise Überkontrollen. Für diese Art der Kontrollen entstehen dem Betrieb keine Kosten.

Weg zur Teilnahme

Der Weg zur Teilnahme an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen" leicht gemacht:


Erfahren Sie Schritt für Schritt alles, was Sie zur Teilnahme wissen sollten – von den Vertragsunterlagen bis zur Lieferberechtigung.

Zur Teilnahme

Am Schlachtbetrieb relevante Kriterien – Schaf- und Ziegenhaltung


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AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Schafen und Ziegen


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Erzeugervertrag


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Beauftragung der Erstkontrolle Schafe und Ziegen


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Betriebsdatenblatt Schafe und Ziegen


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Checkliste Schafe – Selbstevaluierung Tierschutz


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Checkliste Ziegen – Selbstevaluierung Tierschutz


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Eigenkontrollcheckliste Schafe und Ziegen


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Futtermittellieferschein


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Handbuch Schafe – Selbstevaluierung Tierschutz


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Handbuch Ziegen - Selbstevaluierung Tierschutz


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Kündigungsformular


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Merkblatt Fremdkörpermanagement


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Negativliste Einzelfuttermittel


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Vorlage für ein Mischprotokoll-Rationsberechnung


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Zusatzerklärung Schaf- & Ziegenhaltung


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Ihre Ansprechpersonen

DI Georg Urban

DI Georg Urban

Qualitätsmanager

Bereich: Landwirte Rind/Schwein, Lageradministration

+43 50 3151 4493

Mag. Andreas Herrmann

Mag. Andreas Herrmann

Bereichsleiter Qualitätsmanagement

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

+43 50 3151 426

Richard Stockinger

Richard Stockinger

Qualitätsmanager

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

+43 50 3151 4949

Sabine Trunkl

Sabine Trunkl

Office Qualitätsmanagement

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

+43 50 3151 4807

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