Schafe & Ziegen
Richtlinie & Informationen für Schaf- & Ziegenhaltung
Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Fleisch und Milch von Schafen und Ziegen ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Landwirt über den Verarbeitungsbetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für teilnehmende Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen" festgelegt. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.
AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafe und Ziegen"
Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen" umfasst folgende Bereiche:
- Aufzucht
- Mast
- Milchviehhaltung
Sie beschreibt Kriterien hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Tierhaltung, Fütterung, Tiergesundheit, Milchgewinnung und Umweltaspekten. Folgende freiwillige Zusatzmodule sind enthalten:
- regionale Herkunft
- aus gentechnikfreier Fütterung
- Qplus Schaf und Ziege
- Qplus Lamm und Kitz
- Bergerzeugnis
AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Schafen und Ziegen
Futtermittelzukauf
Futtermittel dürfen nur von Betrieben zugekauft werden, die am AMA-Programm pastus+ teilnehmen. Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben.
Hier finden Sie alle Teilnehmer am pastus+-Programm: pastus+-Datenbank
Futtermittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sind in der Negativliste angeführt.
Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.
Folgende Dokumente finden Sie hier zum Download:
- Futtermittellieferschein
- Negativliste Einzelfuttermittel
Tiertransport
Schlachttiertransporte von AMA-Gütesiegel-Tieren dürfen nur durch registierte AMA-Tiertransporteure durchgeführt werden.
Ausgenommen davon ist die Eigenanlieferung bis zu einer max. Wegstrecke von 50km.
AMA Tiertransport Teilnehmerliste
Bewirtschafterwechsel
Der Erzeugervertrag kann nach einem Bewirtschafterwechsel nicht automatisch auf den nächsten Bewirtschafter übertragen werden.
Daher ist der Abschluss eines neuen Erzeugervertrages und optional für die Teilnahme an freiwilligen Modulen auch eine neue Zusatzerklärung erforderlich.
Die Dokumente senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben von allen neuen Bewirtschaftern per Mail an gs-landwirte@amainfo.at oder per Post an:
AMA-Marketing GesmbH
z.H. Sabine Trunkl
Dresdner Straße 68a
1200 Wien
Falls Sie die Unterlagen per Post erhalten möchten, geben Sie uns dies bitte telefonisch unter der Nummer +43 50 3151-4807 oder per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt.
Mastplatzänderung
Bitte halten Sie Ihren AMA-Gütesiegel-Vertrag aktuell. Sollte sich Ihr Tierbestand deutlich gegenüber den Angaben im Vertrag geändert haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
Schreiben Sie uns dazu inkl. der Angabe Ihrer Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at oder per Post an:
AMA-Markteting GesmbH
z.H. Sabine Trunkl
Dresdner Straße 68a
1200 Wien
Der Vertrag wird entsprechend angepasst. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist nicht erforderlich.
Teilnahmebestätigung
Gerne stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung (z.B. zur Vorlage für eine Investitionsförderung) aus.
Geben Sie uns dazu bitte Ihre Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt oder melden Sie sich telefonisch unter 050/3151-4807 bei uns.
Kontrollen
Kontrollsystematik
Im AMA-Gütesiegel-Programm gilt eine dreistufige Kontrollsystematik. Eigenkontrollen werden vom Betrieb selbst durchgeführt, unabhängige Kontrollen werden von der AMA-Marketing beauftragt. Stichprobenartige Überkontrollen dienen der Systemevaluierung.
Eigenkontrolle
Landwirte müssen die Einhaltung der Kriterien regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr selbst überprüfen. Die Eigenkontrolle ist anhand einer Checkliste (Empfehlung: Eigenkontrollcheckliste der AMA-Marketing) zu dokumentieren und mit Unterschrift und Datum der Erhebung zu versehen. Die Eigenkontrollcheckliste finden Sie hier zum Download.
Externe Kontrollen
Erstkontrolle
Vor dem Einstieg in das AMA-Gütesiegel-Programm ist eine Erstkontrolle notwendig. Diese wird vom Betrieb beauftragt. Die Kontrolle erfolgt durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle.
Routinekontrolle
Jeder Betrieb wird regelmäßig durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle überprüft. Die Kontrolle erfasst alle für die Produktion relevanten Bestimmungen, der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Einhaltung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien hinsichtlich der im Erzeugervertrag angeführten Produktionszweige. Dem Kontrollorgan ist die Möglichkeit zu geben, die gesamte Produktion sowie alle Aufzeichnungen und Dokumentationen einzusehen.
Der Kontrollor erstellt einen Prüfbericht über die Kontrolle. Der Landwirt erhält eine Durchschrift oder Kopie des Berichts. Diese kann dem Landwirt auch elektronisch übermittelt werden.
Nachkontrolle
Im Zuge von eventuellen Nachkontrollen prüft das Kontrollorgan vor allem die Umsetzung jener Maßnahmen, die zur Beseitigung vorangegangener Abweichungen dienen.
Kontrollfrequenz Schaf- und Ziegenhaltung
Der Kontrollzyklus beträgt vier Jahre.
Informationen für Bio-Betriebe
Bio-Betriebe benötigen einen gegengezeichneten Erzeugervertrag um ins AMA-Gütesiegel-Programm liefern zu können. Die positiv abgeschlossene Bio-Kontrolle wird als Erstkontrolle für den Einstieg ins AMA-Gütesiegel-Programm anerkannt.
Kosten der Kontrolle
Derzeit fallen Kosten in Höhe von 191 Euro inkl. MwSt. an. Diese werden bei der Erstkontrolle allen neuen Teilnehmern, bei den regelmäßigen Routinekontrollen an Betriebe mit 20 oder mehr Muttertieren verrechnet.
Die Erstkontrolle zur Erlangung der Lieferberechtigung im AMA-Gütesiegel-Programm wird als Routinekontrolle im ersten Kontrollzyklus angerechnet.
Für „kostenpflichtige Nachkontrollen“ trägt der Betrieb die Kosten.
Neben den Routinekontrollen können weitere Kontrollen im Auftrag der AMA-Marketing auf den Betrieben durchgeführt werden, beispielsweise Überkontrollen. Für diese Art der Kontrollen entstehen dem Betrieb keine Kosten.
Weg zur Teilnahme
Der Weg zur Teilnahme an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen" leicht gemacht:
Erfahren Sie Schritt für Schritt alles, was Sie zur Teilnahme wissen sollten – von den Vertragsunterlagen bis zur Lieferberechtigung.
Am Schlachtbetrieb relevante Kriterien – Schaf- und Ziegenhaltung
AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Schafen und Ziegen
Erzeugervertrag
Beauftragung der Erstkontrolle Schafe und Ziegen
Betriebsdatenblatt Schafe und Ziegen
Checkliste Schafe – Selbstevaluierung Tierschutz
Checkliste Ziegen – Selbstevaluierung Tierschutz
Eigenkontrollcheckliste Schafe und Ziegen
Futtermittellieferschein
Handbuch Schafe – Selbstevaluierung Tierschutz
Handbuch Ziegen - Selbstevaluierung Tierschutz
Kündigungsformular
Merkblatt Fremdkörpermanagement
Negativliste Einzelfuttermittel
Vorlage für ein Mischprotokoll-Rationsberechnung
Zusatzerklärung Schaf- & Ziegenhaltung
Ihre Ansprechpersonen
Mag. Andreas Herrmann
Bereichsleiter Qualitätsmanagement
Bereich: Landwirte Rind/Schwein
+43 50 3151 426
Das Informationsportal für Konsumentinnen und Konsumenten
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