Schafe & Ziegen

Richtlinie & Informationen für Schaf- & Ziegenhaltung


Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Fleisch und Milch von Schafen und Ziegen ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Landwirt über den Verarbeitungsbetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für teilnehmende Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen" festgelegt. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.

AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen"

Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen" umfasst folgende Bereiche:

  • Aufzucht
  • Mast
  • Milchviehhaltung


Sie beschreibt Kriterien hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Tierhaltung, Fütterung, Tiergesundheit, Milchgewinnung und Umweltaspekten. Folgende freiwillige Zusatzmodule sind enthalten:

  • regionale Herkunft
  • aus gentechnikfreier Fütterung
  • Qplus Schaf und Ziege
  • Qplus Lamm und Kitz
  • Bergerzeugnis

AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Schafen und Ziegen


Download

Futtermittelzukauf

Futtermittel dürfen nur von Betrieben zugekauft werden, die am AMA-Programm pastus+ teilnehmen. Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben.


Hier finden Sie alle Teilnehmer am pastus+-Programm: pastus+-Datenbank


Futtermittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sind in der Negativliste angeführt.


Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.


Folgende Dokumente finden Sie hier zum Download:

  • Futtermittellieferschein
  • Negativliste Einzelfuttermittel

Tiertransport

Schlachttiertransporte von AMA-Gütesiegel-Tieren dürfen nur durch registierte AMA-Tiertransporteure durchgeführt werden.


Ausgenommen davon ist die Eigenanlieferung bis zu einer max. Wegstrecke von 50km.

Aktuell registrierte AMA-Tiertransporteure


Bewirtschafterwechsel

Der Erzeugervertrag kann nach einem Bewirtschafterwechsel nicht automatisch auf die nächste Bewirtschafterin beziehungsweise den nächsten Bewirtschafter übertragen werden.


Daher ist der Abschluss eines neuen Erzeugervertrages erforderlich.


Steigen Sie dazu bitte ins Portal "Mein Gütesiegel" ein, wählen Sie den Menüpunkt "An Programmen teilnehmen" aus und füllen Sie neue Vertragsunterlagen aus.


Die bisherigen Vertragsdaten sind im Portal aus rechtlichen Gründen nicht mehr einsehbar.

Mastplatzänderung

Bitte halten Sie die Angabe der Mast-/Standplätze Ihres AMA-Gütesiegel-Vertrags aktuell. Sollte sich Ihr Tierbestand gegenüber den Angaben im Vertrag geändert haben, steigen Sie bitte in das Portal "Mein Gütesiegel" ein und aktualisieren Sie die Daten im Menüpunkt "Landwirtschaftliche Produkte/Tiere".


Beachten Sie, dass die Lieferung im Rahmen des AMA-Gütesiegel-Vertrages nur für die jeweils vertraglich eingebundenen Tierkategorien möglich ist. Weiters ist bei einer Teilnahme am Modul „mehr Tierwohl“ auch die Anzahl der Tiere im Modul zu aktualisieren. 

Teilnahmebestätigung

Gerne stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung (z.B. zur Vorlage für eine Investitionsförderung) aus.


Geben Sie uns dazu bitte Ihre Betriebsnummer per Mail an tierisch@amainfo.at bekannt oder melden Sie sich telefonisch unter +43 (0)50 3151-4807 bei uns.

Kontrollen

Liste zugelassener Kontrollstellen der Richtlinie „Haltung von Schafen und Ziegen“ ab 2027


Download

Kontrollsystematik

Im AMA-Gütesiegel-Programm gilt eine dreistufige Kontrollsystematik. Eigenkontrollen werden vom Betrieb selbst durchgeführt, unabhängige Kontrollen werden von der AMA-Marketing beauftragt. Stichprobenartige Überkontrollen dienen der Systemevaluierung.

Eigenkontrolle

Landwirte müssen die Einhaltung der Kriterien regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr selbst überprüfen. Die Eigenkontrolle ist anhand einer Checkliste (Empfehlung: Eigenkontrollcheckliste der AMA-Marketing) zu dokumentieren und mit Unterschrift und Datum der Erhebung zu versehen. Die Eigenkontrollcheckliste finden Sie hier zum Download.

Externe Kontrollen

Erstkontrolle

Vor dem Einstieg in das AMA-Gütesiegel-Programm ist eine Erstkontrolle notwendig. Diese wird vom Betrieb beauftragt. Die Kontrolle erfolgt durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle.


Routinekontrolle

Jeder Betrieb wird regelmäßig durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle überprüft. Die Kontrolle erfasst alle für die Produktion relevanten Bestimmungen, der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Einhaltung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien hinsichtlich der im Erzeugervertrag angeführten Produktionszweige. Dem Kontrollorgan ist die Möglichkeit zu geben, die gesamte Produktion sowie alle Aufzeichnungen und Dokumentationen einzusehen.


Der Kontrollor erstellt einen Prüfbericht über die Kontrolle. Der Landwirt erhält eine Durchschrift oder Kopie des Berichts. Diese kann dem Landwirt auch elektronisch übermittelt werden.


Nachkontrolle

Im Zuge von eventuellen Nachkontrollen prüft das Kontrollorgan vor allem die Umsetzung jener Maßnahmen, die zur Beseitigung vorangegangener Abweichungen dienen.

Beispiel bei der Vor Ort-Kontrolle: Überprüfung des Erzeugervertrags

Kontrollfrequenz Schaf- und Ziegenhaltung

Der Kontrollzyklus beträgt vier Jahre.

Informationen für Bio-Betriebe

Bio-Betriebe benötigen einen gegengezeichneten Erzeugervertrag um ins AMA-Gütesiegel-Programm liefern zu können. Die positiv abgeschlossene Bio-Kontrolle wird als Erstkontrolle für den Einstieg ins AMA-Gütesiegel-Programm anerkannt.

Kosten der Kontrolle

Für Kontrollen trägt der Betrieb die Kosten.


Ausnahme: Neben den Routinekontrollen können weitere Kontrollen im Auftrag der AMA-Marketing auf den Betrieben durchgeführt werden, beispielsweise Überkontrollen. Für diese Art der Kontrollen entstehen dem Betrieb keine Kosten.


Die Erstkontrolle zur Erlangung der Lieferberechtigung im AMA-Gütesiegel-Programm wird als Routinekontrolle im ersten Kontrollzyklus angerechnet.

Weg zur Teilnahme

Der Weg zur Teilnahme an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen" leicht gemacht:


Erfahren Sie Schritt für Schritt alles, was Sie zur Teilnahme wissen sollten – von den Vertragsunterlagen bis zur Lieferberechtigung.

Zur Teilnahme

Am Schlachtbetrieb relevante Kriterien – Schaf- und Ziegenhaltung


Download

AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Schafen und Ziegen


Download

Checkliste Schafe – Selbstevaluierung Tierschutz


Download

Checkliste Ziegen – Selbstevaluierung Tierschutz


Download

Eigenkontrollcheckliste Schafe und Ziegen


Download

Futtermittellieferschein


Download

Handbuch Ziegen - Selbstevaluierung Tierschutz


Download

Handbuch Schafe – Selbstevaluierung Tierschutz


Download

Kündigungsformular


Download

Merkblatt Fremdkörpermanagement


Download

Negativliste Einzelfuttermittel


Download

Vorlage für ein Mischprotokoll-Rationsberechnung


Download

Infoschreiben 01/2025 Haltung von Schafen und Ziegen


Download

Liste zugelassener Kontrollstellen der Richtlinie „Haltung von Schafen und Ziegen“ ab 2027


Download

Kontakt

Richtlinien- und Partnermanagement tierisch

Das Informationsportal für Konsumentinnen und Konsumenten

Kennen Sie schon amainfo.at?

AMAINFO.AT ist die Informationsseite der AMA-Marketing für Konsumentinnen und Konsumenten. Hier finden Sie alles zu AMA-Gütesiegeln und Tierhaltung. Alles zum Pflanzenbau und Nachhaltigkeit. Und alles zu Qualität sowie zum Wert von Lebensmitteln.

Zu amainfo.at