Schafe & Ziegen
Richtlinie & Informationen für Schaf- & Ziegenhaltung
Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Fleisch und Milch von Schafen und Ziegen ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Landwirt über den Verarbeitungsbetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für teilnehmende Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen" festgelegt. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.
AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen"
Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen" umfasst folgende Bereiche:
- Aufzucht
- Mast
- Milchviehhaltung
Sie beschreibt Kriterien hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Tierhaltung, Fütterung, Tiergesundheit, Milchgewinnung und Umweltaspekten. Folgende freiwillige Zusatzmodule sind enthalten:
- regionale Herkunft
- aus gentechnikfreier Fütterung
- Qplus Schaf und Ziege
- Qplus Lamm und Kitz
- Bergerzeugnis
AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Schafen und Ziegen
Futtermittelzukauf
Futtermittel dürfen nur von Betrieben zugekauft werden, die am AMA-Programm pastus+ teilnehmen. Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben.
Hier finden Sie alle Teilnehmer am pastus+-Programm: pastus+-Datenbank
Futtermittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sind in der Negativliste angeführt.
Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.
Folgende Dokumente finden Sie hier zum Download:
- Futtermittellieferschein
- Negativliste Einzelfuttermittel
Tiertransport
Schlachttiertransporte von AMA-Gütesiegel-Tieren dürfen nur durch registierte AMA-Tiertransporteure durchgeführt werden.
Ausgenommen davon ist die Eigenanlieferung bis zu einer max. Wegstrecke von 50km.
Aktuell registrierte AMA-Tiertransporteure
Bewirtschafterwechsel
Der Erzeugervertrag kann nach einem Bewirtschafterwechsel nicht automatisch auf die nächste Bewirtschafterin beziehungsweise den nächsten Bewirtschafter übertragen werden.
Daher ist der Abschluss eines neuen Erzeugervertrages erforderlich.
Steigen Sie dazu bitte ins Portal "Mein Gütesiegel" ein, wählen Sie den Menüpunkt "An Programmen teilnehmen" aus und füllen Sie neue Vertragsunterlagen aus.
Die bisherigen Vertragsdaten sind im Portal aus rechtlichen Gründen nicht mehr einsehbar.
Mastplatzänderung
Bitte halten Sie die Angabe der Mast-/Standplätze Ihres AMA-Gütesiegel-Vertrags aktuell. Sollte sich Ihr Tierbestand gegenüber den Angaben im Vertrag geändert haben, steigen Sie bitte in das Portal "Mein Gütesiegel" ein und aktualisieren Sie die Daten im Menüpunkt "Landwirtschaftliche Produkte/Tiere".
Beachten Sie, dass die Lieferung im Rahmen des AMA-Gütesiegel-Vertrages nur für die jeweils vertraglich eingebundenen Tierkategorien möglich ist. Weiters ist bei einer Teilnahme am Modul „mehr Tierwohl“ auch die Anzahl der Tiere im Modul zu aktualisieren.
Teilnahmebestätigung
Gerne stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung (z.B. zur Vorlage für eine Investitionsförderung) aus.
Geben Sie uns dazu bitte Ihre Betriebsnummer per Mail an tierisch@amainfo.at bekannt oder melden Sie sich telefonisch unter +43 (0)50 3151-4807 bei uns.
Kontrollen
Liste zugelassener Kontrollstellen der Richtlinie „Haltung von Schafen und Ziegen“ ab 2027
Kontrollsystematik
Im AMA-Gütesiegel-Programm gilt eine dreistufige Kontrollsystematik. Eigenkontrollen werden vom Betrieb selbst durchgeführt, unabhängige Kontrollen werden von der AMA-Marketing beauftragt. Stichprobenartige Überkontrollen dienen der Systemevaluierung.
Eigenkontrolle
Landwirte müssen die Einhaltung der Kriterien regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr selbst überprüfen. Die Eigenkontrolle ist anhand einer Checkliste (Empfehlung: Eigenkontrollcheckliste der AMA-Marketing) zu dokumentieren und mit Unterschrift und Datum der Erhebung zu versehen. Die Eigenkontrollcheckliste finden Sie hier zum Download.
Externe Kontrollen
Erstkontrolle
Vor dem Einstieg in das AMA-Gütesiegel-Programm ist eine Erstkontrolle notwendig. Diese wird vom Betrieb beauftragt. Die Kontrolle erfolgt durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle.
Routinekontrolle
Jeder Betrieb wird regelmäßig durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle überprüft. Die Kontrolle erfasst alle für die Produktion relevanten Bestimmungen, der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Einhaltung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien hinsichtlich der im Erzeugervertrag angeführten Produktionszweige. Dem Kontrollorgan ist die Möglichkeit zu geben, die gesamte Produktion sowie alle Aufzeichnungen und Dokumentationen einzusehen.
Der Kontrollor erstellt einen Prüfbericht über die Kontrolle. Der Landwirt erhält eine Durchschrift oder Kopie des Berichts. Diese kann dem Landwirt auch elektronisch übermittelt werden.
Nachkontrolle
Im Zuge von eventuellen Nachkontrollen prüft das Kontrollorgan vor allem die Umsetzung jener Maßnahmen, die zur Beseitigung vorangegangener Abweichungen dienen.
Beispiel bei der Vor Ort-Kontrolle: Überprüfung des Erzeugervertrags
Kontrollfrequenz Schaf- und Ziegenhaltung
Der Kontrollzyklus beträgt vier Jahre.
Informationen für Bio-Betriebe
Bio-Betriebe benötigen einen gegengezeichneten Erzeugervertrag um ins AMA-Gütesiegel-Programm liefern zu können. Die positiv abgeschlossene Bio-Kontrolle wird als Erstkontrolle für den Einstieg ins AMA-Gütesiegel-Programm anerkannt.
Kosten der Kontrolle
Für Kontrollen trägt der Betrieb die Kosten.
Ausnahme: Neben den Routinekontrollen können weitere Kontrollen im Auftrag der AMA-Marketing auf den Betrieben durchgeführt werden, beispielsweise Überkontrollen. Für diese Art der Kontrollen entstehen dem Betrieb keine Kosten.
Die Erstkontrolle zur Erlangung der Lieferberechtigung im AMA-Gütesiegel-Programm wird als Routinekontrolle im ersten Kontrollzyklus angerechnet.
Weg zur Teilnahme
Der Weg zur Teilnahme an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Schafen und Ziegen" leicht gemacht:
Erfahren Sie Schritt für Schritt alles, was Sie zur Teilnahme wissen sollten – von den Vertragsunterlagen bis zur Lieferberechtigung.
Am Schlachtbetrieb relevante Kriterien – Schaf- und Ziegenhaltung
AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Schafen und Ziegen
Checkliste Schafe – Selbstevaluierung Tierschutz
Checkliste Ziegen – Selbstevaluierung Tierschutz
Eigenkontrollcheckliste Schafe und Ziegen
Futtermittellieferschein
Handbuch Ziegen - Selbstevaluierung Tierschutz
Handbuch Schafe – Selbstevaluierung Tierschutz
Kündigungsformular
Merkblatt Fremdkörpermanagement
Negativliste Einzelfuttermittel
Vorlage für ein Mischprotokoll-Rationsberechnung
Infoschreiben 01/2025 Haltung von Schafen und Ziegen
Liste zugelassener Kontrollstellen der Richtlinie „Haltung von Schafen und Ziegen“ ab 2027

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