Mastrinder

Richtlinie & Informationen für Mastrinderhaltung


Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Rindfleisch ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Landwirt über den Schlachthof und Zerlegebetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für teilnehmende Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Rinderhaltung" festgelegt. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.

Richtlinie & Informationen

AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Rinderhaltung"

Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Rinderhaltung" umfasst folgende Bereiche:

  • Kälberaufzucht
  • Rinder- und Kälbermast
  • Mutterkuhhaltung


Sie enthält die Kriterien hinsichtlich Tierkennzeichnung, Tierhaltung, Fütterung, Tiergesundheit, Tiertransport, betriebliche Hygiene sowie Umweltschutz und Biodiversität.


Folgende freiwillige Zusatzmodule sind geregelt:

  • regionale Herkunft
  • aus gentechnikfreier Fütterung
  • Fütterung mit ausschließlich europäischen Futtermitteln
  • seltene Rassen
  • Almhaltung
  • Weidehaltung
  • mehr Tierwohl
  • Qplus Rind


AMA-Gütesiegel-Richtlinie Rinderhaltung


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Futtermittelzukauf

Futtermittel dürfen nur von Betrieben zugekauft werden, die am AMA-Programm pastus+ teilnehmen. Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben.


Hier finden Sie alle Teilnehmer am pastus+-Programm: pastus+-Datenbank


Futtermittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sind in der Negativliste angeführt.


Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.

Weitere Informationen

Schlachttiertransporte von AMA-Gütesiegel-Tieren dürfen nur durch registierte AMA-Tiertransporteure durchgeführt werden.


Ausgenommen davon ist die Eigenanlieferung bis zu einer max. Wegstrecke von 50km.


Die Liste der aktuell registrierten AMA-Tiertransporteure finden Sie hier: Teilnehmerliste Tiertransport

Der Erzeugervertrag kann nach einem Bewirtschafterwechsel nicht automatisch auf den nächsten Bewirtschafter übertragen werden.

 

Daher ist der Abschluss eines neuen Erzeugervertrages und optional für die Teilnahme an freiwilligen Modulen auch eine neue Zusatzerklärung erforderlich.

 

Die Dokumente senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben von allen neuen Bewirtschaftern per Mail an gs-landwirte@amainfo.at oder im Original per Post an:

 

AMA-Marketing GesmbH

z.H. Sabine Trunkl

Dresdner Straße 68a

1200 Wien


Falls Sie die Unterlagen per Post erhalten möchten, geben Sie uns dies bitte telefonisch unter der Nummer +43 50 3151-4807 oder per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt.

Bitte halten Sie Ihren AMA-Gütesiegel-Vertrag aktuell. Sollte sich Ihr Tierbestand deutlich gegenüber den Angaben im Vertrag geändert haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.


Schreiben Sie uns dazu inkl. der Angabe Ihrer Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at, per Fax an 050/3151-4925 oder per Post an:


AMA-Markteting GesmbH

z.H. Sabine Trunkl

Dresdner Straße 68a

1200 Wien


Geben Sie bitte nur jene Tierkategorien an, die Sie vermarkten.

Wenn Sie beispielsweise ausschließlich Kalbinnen und Stiere vermarkten, geben Sie keine Kälber und Jungrinder an. Zählen Sie in diesem Fall alle Rinder älter als sechs Monate zu den Kalbinnen- bzw. Stiermastplätzen. Die Kälber werden in diesem Fall nicht als Mastplätze erfasst.


Der Vertrag wird entsprechend angepasst. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist nicht erforderlich.

Gerne stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung (z.B. zur Vorlage für eine Investitionsförderung) aus.


Geben Sie uns dazu bitte Ihre Betriebsnummer per Mail an gs-landwirte@amainfo.at bekannt oder melden Sie sich telefonisch unter 050/3151-4807 bei uns.

Derzeit ist die Aufnahme von neuen Stierbetrieben nur eingeschränkt möglich. Dies bedeutet, dass Stiermastbetriebe grundsätzlich nicht ins AMA-Gütesiegel-Programm aufgenommen werden. Betrieben mit tierfreundlicher Haltungsform werden nach Beschlussfassung im Fachgremium wieder in das Programm aufgenommen. Dadurch können Betriebe, welche mit mindestens 75% der Stiere am freiwilligen Modul „mehr Tierwohl“ teilnehmen, oder ihre Produktion auf Vollspaltenbuchten mit gummierten Spalten umsetzen, in das AMA-Gütesiegel-Programm aufgenommen werden.


Daraus ergeben sich folgende Teilnahmemöglichkeiten:


Stiere mit besonders tierfreundlicher Haltungsform (Kriterien siehe oben): Übermitteln Sie neben den Unterlagen für die Teilnahme auch die Zusatzvereinbarung für das Modul „mehr Tierwohl“ bzw. vermerken Sie die Haltung auf gummierten Spalten in einem Begleitschreiben.


Stiere (ohne den oben genannten Kriterien) und zusätzlich Kalbinnen/Ochsen/Jungrinder/Kälber: Für herkömmliche Stiermast ist derzeit keine Aufnahme möglich. Gerne können Sie mit anderen Kategorien teilnehmen. Dazu senden Sie bitte diese Verpflichtungserklärung mit den Unterlagen mit.

Ohne Verpflichtungserklärung ist eine Teilnahme für alle Kategorien erst möglich, sobald die Aufnahmeeinschränkungen aufgelassen wurden.


Ausschließlich Stiere (ohne den oben genannten Kriterien): Derzeit ist keine Teilnahme möglich, bitte übermitteln Sie dennoch die Unterlagen. Sie werden informiert, sobald eine Teilnahme möglich ist.

Geltungsbereich und Umstellungsfristen

Bei Betrieben bei welchen eine gentechnikfreie Produktion von Fleisch erfolgt, ist die gentechnikfreie Fütterung aller Rinder am gesamten landwirtschaftlichen Betrieb erforderlich. Bei Rindern für die Fleischerzeugung gilt laut österreichischer Codex-Richtlinie eine Umstellungsfrist von 12 Monaten.


Zukauf von Tieren

Der Zukauf von Tieren ist grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich, es ist jedoch die Umstellungsfrist einzuhalten. Bei Mutterkuhbetrieben, die Jungvieh unter 12 Monate an Mastbetriebe verkaufen und deren gentechnikfrei-konforme Fütterung für die Einhaltung der Umstellungszeit (Mindestfütterungszeit) angerechnet werden soll, kann mit einer Bestätigung die Anerkennung der gentechnikfrei-konformen Fütterung erfolgen.


Betriebe mit einer Erklärung über die Einhaltung der gentechnik-konformen Fütterung im Rinderbereich betreffend Tiere unter 12 Monate (Einsteller) können hier abgefragt werden: https://acm.services.ama.at/vorstufencheck

Mit dem Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes 2005 wurde die dauernde Anbindehaltung als Auslaufmodell definiert. Die gesetzliche Frist wurde bereits zwei Mal verlängert (2012, 2020) und läuft nun mit 2030 endgültig aus.


Mit dem gesetzlichen Verbot der dauernden Anbindehaltung stehen Rinderhalter vor Herausforderungen, die gleichzeitig großes Potenzial für eine wesentliche Weiterentwicklung der Rinderhaltung enthalten. Die AMA-Marketing unterstützt diese Weiterentwicklungen in der Tierhaltung mit einem Ende der dauernden Anbindehaltung im AMA-Gütesiegel-Programm „Rinderhaltung“ seit 1.1.2024.


Was bedeutet das Ende der dauernden Anbindehaltung für den Betrieb und die Tiere?

Kontrollen

Kontrollsystematik

Im AMA-Gütesiegel-Programm gilt eine dreistufige Kontrolle. Eigenkontrollen werden vom Betrieb selbst durchgeführt, unabhängige Kontrollen von der AMA-Marketing beauftragt. Stichprobenartige Überkontrollen dienen der Systemevaluierung.

Eigenkontrolle

Landwirte müssen die Einhaltung der Kriterien regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr selbst überprüfen. Die Eigenkontrolle ist anhand einer Checkliste (Empfehlung: Eigenkontrollcheckliste der AMA-Marketing) zu dokumentieren und mit Unterschrift und Datum der Erhebung zu versehen.

Externe Kontrollen

Erstkontrolle

Vor dem Einstieg in das AMA-Gütesiegel-Programm ist eine Erstkontrolle notwendig. Diese wird vom Betrieb beauftragt. Die Kontrolle erfolgt durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle. Beauftragung der Erstkontrolle


Routinekontrolle

Jeder Betrieb wird regelmäßig durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle überprüft. Die Kontrolle erfasst alle für die Produktion relevanten Bestimmungen, der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Einhaltung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien hinsichtlich der im Erzeugervertrag angeführten Produktionszweige. Dem Kontrollorgan ist die Möglichkeit zu geben, die gesamte Produktion sowie alle Aufzeichnungen und Dokumentation einzusehen.


Der Kontrollor erstellt einen Prüfbericht über die Kontrolle. Der Landwirt erhält eine Durchschrift oder Kopie des Berichts. Diese kann dem Landwirt auch elektronisch übermittelt werden.


Nachkontrolle

Im Zuge von eventuellen Nachkontrollen prüft das Kontrollorgan vor allem die Umsetzung jener Maßnahmen, die zur Beseitigung vorangegangener Abweichungen dienen.

Beispiele bei der Vor-Ort-Kontrolle

Überprüfung des Erzeugervertrags
Probennahme von Harn, Kot, Futtermittel

Kontrollfrequenz Rinderhaltung

Es findet eine Kontrolle im Kontrollzyklus von fünf Jahren statt. Bei mehr als 75 Mastplätze beträgt der Kontrollzyklus drei Jahre.

Informationen für Bio-Betriebe

Bio-Betriebe benötigen einen gegengezeichneten Erzeugervertrag um ins AMA-Gütesiegel-Programm liefern zu können. Die positiv abgeschlossene Bio-Kontrolle wird als Erstkontrolle für den Einstieg ins AMA-Gütesiegel-Programm anerkannt.

Kosten der Kontrolle

Derzeit fallen Kosten in Höhe von 307 Euro inkl. MwSt. an. Diese werden bei der Erstkontrolle allen neuen Teilnehmern, bei den regelmäßigen Routinekontrollen an Betriebe mit 20 oder mehr Standplätzen verrechnet.


Die Erstkontrolle zur Erlangung der Lieferberechtigung im AMA-Gütesiegel-Programm wird als Routinekontrolle im ersten Kontrollzyklus angerechnet.


Für „kostenpflichtige Nachkontrollen“ trägt der Betrieb die Kosten.


Neben den Routinekontrollen können weitere Kontrollen im Auftrag der AMA-Marketing auf den Betrieben durchgeführt werden, zum Beispiel Überkontrollen. Für diese Art der Kontrollen entstehen dem Betrieb keine Kosten.

Qplus Rind

Anerkannte Abwicklungsstellen Qplus Rind

ARGE Rind reg.Gen.m.b.H

Auf der Gugl 3

4021 Linz

Ansprechpartner


Rudolf Grossfurtner GmbH

Hofmark 1

4972 Utzenaich


Norbert Marcher GmbH

Kasernengasse 12

9524 Villach


Sonnberg Biofleisch GmbH

Almstraße 15

4273 Unterweißenbach


Herbert Handlbauer GmbH

Holzstraße 5

4020 Linz


Franz Berger GmbH & Co KG

Betriebsgebiet 17

3153 Eschenau an der Traisen

Ansprechpartner


Grandits GmbH

Unterbachstraße 10

2860 Kirchschlag

Ansprechpartner


Ing. Franz Penz

Viehhandel

Rattenbergerweg 12

8740 Zeltweg

Ansprechpartner

Qplus Rind Information für Abwicklungsstellen


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Qplus Rind Information für Modulteilnehmer


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Qplus Rind Klassifizierung Lebendrinder


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Zusatzerklärung Rinderhaltung


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Weg zur Teilnahme

Der Weg zur Teilnahme an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Rinderhaltung" leicht gemacht:


Erfahren Sie Schritt für Schritt alles, was Sie zur Teilnahme wissen sollten – von den Vertragsunterlagen bis zur Lieferberechtigung.

Zur Teilnahme

Am Schlachtbetrieb relevante Kriterien bei Rinderhaltung


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AMA-Gütesiegel-Richtlinie Rinderhaltung


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Erzeugervertrag


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Beauftragung der Erstkontrolle Rinderhaltung


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Betriebserhebung Rind


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Checkliste Rinder – Selbstevaluierung Tierschutz


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Eigenkontrollcheckliste Rinder und Kälbermast


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Futtermittellieferschein


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Handbuch Rinder – Selbstevaluierung Tierschutz


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Infoschreiben 01/2024 Rinderhaltung


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Kündigungsformular


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Merkblatt Fremdkörpermanagement


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Merkblatt Viehverkehrsschein


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Negativliste Einzelfuttermittel


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Qplus Rind Information für Abwicklungsstellen


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Qplus Rind Information für Modulteilnehmer


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Qplus Rind Klassifizierung Lebendrinder


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Verpflichtungserklärung – Vermarktung ohne Stiere


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Vollmacht


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Vorlage Dokumentation Schadnager


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Zusatzerklärung Rinderhaltung


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Ihre Ansprechpersonen

DI Georg Urban

DI Georg Urban

Qualitätsmanager

Bereich: Landwirte Rind/Schwein, Lageradministration

+43 50 3151 4493

Mag. Andreas Herrmann

Mag. Andreas Herrmann

Bereichsleiter Qualitätsmanagement

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

+43 50 3151 426

Richard Stockinger

Richard Stockinger

Qualitätsmanager

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

+43 50 3151 4949

Sabine Trunkl

Sabine Trunkl

Office Qualitätsmanagement

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

+43 50 3151 4807

Das Informationsportal für Konsumentinnen und Konsumenten

Kennen Sie schon amainfo.at?

AMAINFO.AT ist die Informationsseite der AMA-Marketing für Konsumentinnen und Konsumenten. Hier finden Sie alles zu AMA-Gütesiegeln und Tierhaltung. Alles zum Pflanzenbau und Nachhaltigkeit. Und alles zu Qualität sowie zum Wert von Lebensmitteln.

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