Mastrinder

Richtlinie & Informationen für Mastrinderhaltung


Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Rindfleisch ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Landwirt über den Schlachthof und Zerlegebetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für teilnehmende Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Rinderhaltung" festgelegt. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.

Richtlinie & Informationen

AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Rinderhaltung"

Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Rinderhaltung" umfasst folgende Bereiche:

  • Kälberaufzucht
  • Rinder- und Kälbermast
  • Mutterkuhhaltung


Sie enthält die Kriterien hinsichtlich Tierkennzeichnung, Tierhaltung, Fütterung, Tiergesundheit, Tiertransport, betriebliche Hygiene sowie Umweltschutz und Biodiversität.


Folgende freiwillige Zusatzmodule sind geregelt:

  • regionale Herkunft
  • aus gentechnikfreier Fütterung
  • Fütterung mit ausschließlich europäischen Futtermitteln
  • seltene Rassen
  • Almhaltung
  • Weidehaltung
  • mehr Tierwohl
  • Qplus Rind


AMA-Gütesiegel-Richtlinie Rinderhaltung


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Futtermittelzukauf

Futtermittel dürfen nur von Betrieben zugekauft werden, die am AMA-Programm pastus+ teilnehmen. Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben.


Hier finden Sie alle Teilnehmer am pastus+-Programm: pastus+-Datenbank


Futtermittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sind in der Negativliste angeführt.


Beim Zukauf von Landwirten wird empfohlen, den pastus+-Futtermittellieferschein zu verwenden.


Folgende Dokumente finden Sie hier zum Download:

  • Futtermittellieferschein
  • Negativliste Einzelfuttermittel

Tiertransport

Schlachttiertransporte von AMA-Gütesiegel-Tieren dürfen nur durch registierte AMA-Tiertransporteure durchgeführt werden.


Ausgenommen davon ist die Eigenanlieferung bis zu einer max. Wegstrecke von 50km.

AMA Tiertransport Teilnehmerliste


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Weitere Informationen

Kontrollen

Kontrollsystematik

Im AMA-Gütesiegel-Programm gilt eine dreistufige Kontrolle. Eigenkontrollen werden vom Betrieb selbst durchgeführt, unabhängige Kontrollen von der AMA-Marketing beauftragt. Stichprobenartige Überkontrollen dienen der Systemevaluierung.

Eigenkontrolle

Landwirte müssen die Einhaltung der Kriterien regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr selbst überprüfen. Die Eigenkontrolle ist anhand einer Checkliste (Empfehlung: Eigenkontrollcheckliste der AMA-Marketing) zu dokumentieren und mit Unterschrift und Datum der Erhebung zu versehen. Die Eigenkontrollcheckliste finden Sie hier zum Download.

Externe Kontrollen

Erstkontrolle

Vor dem Einstieg in das AMA-Gütesiegel-Programm ist eine Erstkontrolle notwendig. Diese wird vom Betrieb beauftragt. Die Kontrolle erfolgt durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle.


Routinekontrolle

Jeder Betrieb wird regelmäßig durch eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle überprüft. Die Kontrolle erfasst alle für die Produktion relevanten Bestimmungen, der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Einhaltung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien hinsichtlich der im Erzeugervertrag angeführten Produktionszweige. Dem Kontrollorgan ist die Möglichkeit zu geben, die gesamte Produktion sowie alle Aufzeichnungen und Dokumentationen einzusehen.


Der Kontrollor erstellt einen Prüfbericht über die Kontrolle. Der Landwirt erhält eine Durchschrift oder Kopie des Berichts. Diese kann dem Landwirt auch elektronisch übermittelt werden.


Nachkontrolle

Im Zuge von eventuellen Nachkontrollen prüft das Kontrollorgan vor allem die Umsetzung jener Maßnahmen, die zur Beseitigung vorangegangener Abweichungen dienen.

Beispiele bei der Vor-Ort-Kontrolle

  • Überprüfung des Erzeugervertrags
  • Probennahme von Harn, Kot, Futtermittel

Kontrollfrequenz Rinderhaltung

Es findet eine Kontrolle im Kontrollzyklus von fünf Jahren statt. Ab 75 Mastplätzen beträgt der Kontrollzyklus drei Jahre.

Informationen für Bio-Betriebe

Bio-Betriebe benötigen einen gegengezeichneten Erzeugervertrag um ins AMA-Gütesiegel-Programm liefern zu können. Die positiv abgeschlossene Bio-Kontrolle wird als Erstkontrolle für den Einstieg ins AMA-Gütesiegel-Programm anerkannt.

Kosten der Kontrolle

Derzeit fallen Kosten in Höhe von 307 Euro inkl. MwSt. an. Diese werden bei der Erstkontrolle allen neuen Teilnehmern, bei den regelmäßigen Routinekontrollen an Betriebe mit 20 oder mehr Standplätzen verrechnet.


Die Erstkontrolle zur Erlangung der Lieferberechtigung im AMA-Gütesiegel-Programm wird als Routinekontrolle im ersten Kontrollzyklus angerechnet.


Für „kostenpflichtige Nachkontrollen“ trägt der Betrieb die Kosten.


Neben den Routinekontrollen können weitere Kontrollen im Auftrag der AMA-Marketing auf den Betrieben durchgeführt werden, zum Beispiel Überkontrollen. Für diese Art der Kontrollen entstehen dem Betrieb keine Kosten.

Qplus Rind

Anerkannte Qplus Rind Abwicklungsstellen


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Qplus Rind Abwicklungstellen Kontakte (ARGE Rind)


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Qplus Rind Information für Abwicklungsstellen


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Qplus Rind Information für Modulteilnehmer


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Qplus Rind Klassifizierung Lebendrinder


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Zusatzerklärung Rinderhaltung


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Weg zur Teilnahme

Der Weg zur Teilnahme an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Rinderhaltung" leicht gemacht:


Erfahren Sie Schritt für Schritt alles, was Sie zur Teilnahme wissen sollten – von den Vertragsunterlagen bis zur Lieferberechtigung.

Zur Teilnahme

Am Schlachtbetrieb relevante Kriterien bei Rinderhaltung


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AMA-Gütesiegel-Richtlinie Rinderhaltung


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Erzeugervertrag


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Beauftragung der Erstkontrolle Rinderhaltung


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Betriebserhebung Rind


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Checkliste Rinder – Selbstevaluierung Tierschutz


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Eigenkontrollcheckliste Rinder und Kälbermast


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Futtermittellieferschein


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Handbuch Rinder – Selbstevaluierung Tierschutz


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Infoschreiben 02/2024 Rinderhaltung


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Infoschreiben 01/2024 Rinderhaltung


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Kündigungsformular


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Merkblatt Fremdkörpermanagement


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Merkblatt Viehverkehrsschein


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Negativliste Einzelfuttermittel


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Qplus Rind Information für Abwicklungsstellen


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Qplus Rind Information für Modulteilnehmer


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Qplus Rind Klassifizierung Lebendrinder


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Verpflichtungserklärung – Vermarktung ohne Stiere


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Vorlage Dokumentation Schadnager


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Zusatzerklärung Rinderhaltung


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Ihre Ansprechpersonen

DI Georg Urban

DI Georg Urban

Qualitätsmanager

Bereich: Landwirte Rind/Schwein, Lageradministration

+43 50 3151 4493

Mag. Andreas Herrmann

Mag. Andreas Herrmann

Bereichsleiter Qualitätsmanagement

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

+43 50 3151 426

Richard Stockinger

Richard Stockinger

Qualitätsmanager

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

+43 50 3151 4949

Sabine Trunkl

Sabine Trunkl

Office Qualitätsmanagement

Bereich: Landwirte Rind/Schwein

+43 50 3151 4807

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AMAINFO.AT ist die Informationsseite der AMA-Marketing für Konsumentinnen und Konsumenten. Hier finden Sie alles zu AMA-Gütesiegeln und Tierhaltung. Alles zum Pflanzenbau und Nachhaltigkeit. Und alles zu Qualität sowie zum Wert von Lebensmitteln.

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