Sonstige Produkte

Richtlinie & Informationen zu AMA-Biosiegel Be- und Verarbeitung


Die Richtlinie AMA-Biosiegel beschreibt ein Qualitätssicherungssystem, das auf den EU-Bio-Verordnungen und dem Österreichischen Codex Alimentarius aufbaut. Über diese strengen rechtlichen Anforderungen hinaus, müssen Produzenten weitere Kriterien erfüllen, um sich für die Verwendung des AMA-Biosiegel zu qualifizieren. Qualitätssichernde Maßnahmen gewährleisten eine möglichst unverfälschte Naturbelassenheit biologischer Lebensmittel und ein hohes Hygiene- und Qualitätsniveau bei Bio-Lebensmitteln.

AMA-Biosiegel-Richtlinie

Die AMA-Biosiegel-Richtlinie verfolgt folgendes Ziel:


  • Verbesserung der Qualität sowie der Sicherheit von Bio-Lebensmitteln. Die Qualitätskriterien sind dabei strenger als die Rechtsvorschriften.
  • Absicherung der AMA-Qualität durch regelmäßige Produktanalysen in unabhängigen Labors.
  • Transparenz bei der Rohstoffherkunft und -beschaffung entlang der gesamten Kette
  • Stärkung des Vertrauens der Konsumenten in das AMA-Biosiegel durch effiziente, unabhängige Kontrollsysteme

AMA-Biosiegel-Richtlinie


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Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen

Mit der Teilnahme an einem AMA-Programm entscheiden sich die Landwirtinnen und Landwirte für eine unabhängig kontrollierte Produktion von Nahrungsmitteln mit hoher Güte und nachvollziehbarer Herkunft.

Richtlinien Produktion von Be- und Verarbeitungsprodukten

AMA-Biosiegel Infobrief Nr. 1/2021


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AMA-Biosiegel Infobrief Nr. 2/2021


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AMA-Biosiegel Infobrief Nr. 3/2021


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AMA-Biosiegel Liste aktueller Lizenznehmer


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Teilnahme am AMA-Biosiegel für sonstige Produkte

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Teilnahme am AMA-Biosiegel-Programm interessieren.


Erfahren Sie mehr über die notwendigen Schritte bis zur Teilnahme!

Weg zur Teilnahme

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für die Zeichennutzung

Lebensmittel, die nach den Verordnungen (EU) Nr. 848/2018 in den Ländern der EU erzeugt und mit einem Bio-Hinweis in Verkehr gebracht werden, sind mit dem EU-Biologo und der Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle zu kennzeichnen.


AMA-Biosiegel-Lizenznehmer müssen zum AMA-Biosiegel die verliehene Lizenznummer des Herstellers und die Unternehmensbezeichnung mit Postleitzahl und Ort des Herstellers andrucken.


Das AMA-Biosiegel kann auf der Vorderseite des Produkts ohne Lizenznummer abgebildet werden. Zusätzlich muss es an einem anderen Platz (seitlich oder rückseitig) mit der Lizenznummer des Herstellers abgebildet sein.


Kosten der Teilnahme

Die Kosten für die Teilnahme am AMA-Biosiegel setzen sich aus einer einmaligen Vertragserrichtungsgebühr (erstmaliger Vertragsabschluss mit der AMA-Marketing), Lizenzgebühren (dzt. keine), Kosten für die externe AMA-Biosiegel-Kontrolle und für halbjährliche Produktanalysen pro homogener Produktgruppe zusammen.


Bio-Infos der EU-Kommission

Auf der Website der europäischen Union finden Sie viele Infos zur Umsetzung der EU-Bio-Verordnungen.

Kennzeichnungskriterien

Die Darstellung und Größe des EU-Biologos sind in der Verordnung (EU) Nr. 848/2018 geregelt.


Das AMA-Biosiegel muss in einer gut lesbaren Größe auf der Verpackung bzw. dem Etikett angebracht sein.


Wird das AMA-Biosiegel und das EU-Biologo angebracht, wird als Mindestdurchmesser die Breite des EU-Biologos gemäß der Verordnung (EU) Nr. 848/2018 empfohlen.


Die Region ist im AMA-Biosiegel durch die Farbe des Kreises und den Wortlaut im Feld auf rotem Grund erkennbar (Beispiel Österreich: roter Kreis und die Bezeichnung Austria). Ist die Verwendung von Regions- bzw. Landesfarben nicht möglich, kann das Siegel nach Rücksprache mit der AMA-Marketing in schwarz-weiß gedruckt werden.


Farbcode des AMA-Biosiegels:

Rot: Pan 032c, 100 % Magenta, 100 % yellow

Schwarz: 100 % Schwarz

Kennzeichnungsbeispiel

Das AMA-Biosiegel darf nur in der vorgegebenen Form, Farbe und Ausgestaltung genutzt werden. Eine Integration von anderen Zeichen bzw. die Aufnahme in andere Zeichen ist nicht gestattet.


Sollte aus verpackungstechnischen Gründen eine Abänderung der Vorgaben erforderlich sein, muss vorab um schriftliche Genehmigung bei der AMA-Marketing angefragt werden. Verwenden Sie eine hohe Auflösung, damit Schrift und Zahlen im Zeichen lesbar sind.


Wir ersuchen Sie, Ihre Grafik-Vorlagen vor jedem Verpackungsrelaunch bzw. jeder Werbeschaltung auf Aktualität zu überprüfen.

Sensorische Gütebewertung

Hier finden Sie die AMA-Gütebewertungsschemata für:


  • Backerzeugnisse
  • Speiseöle
  • Bier

AMA-Biosiegel Infobrief Nr. 1/2021


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AMA-Biosiegel Infobrief Nr. 2/2021


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AMA-Biosiegel Infobrief Nr. 3/2021


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AMA-Biosiegel Liste aktueller Lizenznehmer


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AMA-Biosiegel-Richtlinie


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AMA-Biosiegel - anerkannte Qualitätssicherungssysteme


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Artikelliste AMA-Biosiegel


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Kontrollstellenliste Vor-Ort-Kontrollen


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Lizenzvertrag Muster


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Gebührenmodell


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Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten


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Stammdatenblatt für Lizenznehmer


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Informationen zu AMA-Biosiegel-Produktanalysen


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Informationen zum Lizenzvertrag und zur Zeichenverwendung


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Labors für Produktanalysen Biosiegel


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AMA-Gütebewertungsschemata Backerzeugnisse


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AMA-Gütebewertungsschemata Bier


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AMA-Gütebewertungsschemata Speiseöle


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Ihre Ansprechpersonen

Birgit Hauser

Birgit Hauser

Office Qualitätsmanagement

Bereich: Blumen & Zierpflanzen, Eier & Geflügel, Bio

+435031514576

DI Stephanie Pohl-Stadlhofer

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Qualitätsmanagerin

Bereich: Bio

+435031514575

Bio: Natürlich erzeugt das Mehrwert!

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BIOINFO.AT ist die Informationsseite der AMA-Marketing über das Thema Bio und biologische Lebensmittel. Lesen Sie was Bio ist und kann sowie interessante Informationen zu Zahlen & Fakten!

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