Milch & Milchprodukte
Richtlinie & Informationen zu AMA-Biosiegel Milch und Milchprodukten
Die Richtlinie AMA-Biosiegel beschreibt ein Qualitätssicherungssystem, das auf den EU-Bio-Verordnungen und dem Österreichischen Codex Alimentarius aufbaut. Über diese strengen rechtlichen Anforderungen hinaus, müssen Produzenten weitere Kriterien erfüllen, um sich für die Verwendung des AMA-Biosiegel zu qualifizieren. Qualitätssichernde Maßnahmen gewährleisten eine möglichst unverfälschte Naturbelassenheit biologischer Lebensmittel und ein hohes Hygiene- und Qualitätsniveau bei Bio-Lebensmitteln.
AMA-Biosiegel-Richtlinie
Die AMA-Biosiegel-Richtlinie verfolgt folgendes Ziel:
- Verbesserung der Qualität sowie der Sicherheit von Bio-Lebensmitteln. Die Qualitätskriterien sind dabei strenger als die Rechtsvorschriften.
- Absicherung der AMA-Qualität durch regelmäßige Produktanalysen in unabhängigen Labors.
- Transparenz bei der Rohstoffherkunft und -beschaffung entlang der gesamten Kette
- Stärkung des Vertrauens der Konsumenten in das AMA-Biosiegel durch effiziente, unabhängige Kontrollsysteme
AMA-Biosiegel-Richtlinie
Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen
Mit der Teilnahme an einem AMA-Programm entscheiden sich die Landwirtinnen und Landwirte für eine unabhängig kontrollierte Produktion von Nahrungsmitteln mit hoher Güte und nachvollziehbarer Herkunft.
AMA-Biosiegel Liste aktueller Lizenznehmer
Teilnahme am AMA-Biosiegel für Milch & Milchprodukte
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Teilnahme am AMA-Biosiegel-Programm interessieren.
Erfahren Sie mehr über die notwendigen Schritte bis zur Teilnahme!
Zusätzliche Informationen
Voraussetzungen für die Zeichennutzung
Lebensmittel, die nach den Verordnungen (EU) Nr. 848/2018 in den Ländern der EU erzeugt und mit einem Bio-Hinweis in Verkehr gebracht werden, sind mit dem EU-Biologo und der Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle zu kennzeichnen.
AMA-Biosiegel-Lizenznehmer müssen zum AMA-Biosiegel die verliehene Lizenznummer des Herstellers und die Unternehmensbezeichnung mit Postleitzahlund Ort des Herstellers andrucken.
Das AMA-Biosiegel kann auf der Vorderseite des Produkts ohne Lizenznummer abgebildet werden. Zusätzlich muss es an einem anderen Platz (seitlich oder rückseitig) mit der Lizenznummer des Herstellers abgebildet sein.
Kosten der Teilnahme
Die Kosten für die Teilnahme am AMA-Biosiegel-Qualitätsprogramm setzen sich aus einer einmaligen Vertragserrichtungsgebühr (erstmaliger Vertragsabschluss mit der AMA-Marketing), Lizenzgebühren (dzt. keine) und Kosten für die externen Kontrollen zusammen.
Bio-Infos der EU-Kommission
Auf der Website der europäischen Union finden Sie viele Infos zur Umsetzung der EU-Bio-Verordnungen.
Kennzeichnungskriterien
Die Darstellung und Größe des EU-Biologos sind in der Verordnung (EU) Nr. 848/2018 geregelt.
Das AMA-Biosiegel muss in einer gut lesbaren Größe auf der Verpackung bzw. dem Etikett angebracht sein.
Wird das AMA-Biosiegel und das EU-Biologo angebracht, wird als Mindestdurchmesser die Breite des EU-Biologos gemäß der Verordnung (EU) Nr. 848/2018 empfohlen.
Die Region ist im AMA-Biosiegel durch die Farbe des Kreises und den Wortlaut im Feld auf rotem Grund erkennbar (Beispiel Österreich: roter Kreis und die Bezeichnung Austria). Ist die Verwendung von Regions- bzw. Landesfarben nicht möglich, kann das Siegel nach Rücksprache mit der AMA-Marketing in schwarz-weiß gedruckt werden.
Farbcode des AMA-Biosiegels:
Rot: Pan 032c, 100 % Magenta, 100 % yellow
Schwarz: 100 % Schwarz
Kennzeichnungsbeispiel
Das AMA-Biosiegel darf nur in der vorgegebenen Form, Farbe und Ausgestaltung genutzt werden. Eine Integration von anderen Zeichen bzw. die Aufnahme in andere Zeichen ist nicht gestattet.
Sollte aus verpackungstechnischen Gründen eine Abänderung der Vorgaben erforderlich sein, muss vorab um schriftliche Genehmigung bei der AMA-Marketing angefragt werden. Verwenden Sie eine hohe Auflösung,. damit Schrift und Zahlen im Zeichen lesbar sind.
Wir ersuchen Sie, Ihre Grafik-Vorlagen vor jedem Verpackungsrelaunch bzw. jeder Werbeschaltung auf Aktualität zu überprüfen.
AMA-Biosiegel Infobrief Nr. 1/2021
AMA-Biosiegel Infobrief Nr. 2/2021
AMA-Biosiegel Infobrief Nr. 3/2021
AMA-Biosiegel Liste aktueller Lizenznehmer
AMA-Biosiegel-Richtlinie
AMA-Biosiegel - anerkannte Qualitätssicherungssysteme
Kontrollstellenliste Vor-Ort-Kontrollen
Lizenzvertrag Muster
Gebührenmodell
Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten
Stammdatenblatt für Lizenznehmer
Informationen zu AMA-Biosiegel-Produktanalysen
Informationen zum Lizenzvertrag und zur Zeichenverwendung
Labors für Produktanalysen Biosiegel
Vorlage Artikelliste Milch
Ihre Ansprechpersonen
DI Rüdiger Sachsenhofer
Bereichsleiter Qualitätsmanagement
Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, Fisch und Fischerzeugnisse, AMA-Biosiegel
+43 50 3151 4490
Eva Baumgartner
Office Qualitätsmanagement
Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, Fisch und Fischereizeugnisse, Rechtsmanagement
+43 50 3151 430
Bio: Natürlich erzeugt das Mehrwert!
Kennen Sie schon bioinfo.at?
BIOINFO.AT ist die Informationsseite der AMA-Marketing über das Thema Bio und biologische Lebensmittel. Lesen Sie was Bio ist und kann sowie interessante Informationen zu Zahlen & Fakten!