Obst, Gemüse & Speiseerdäpfel
Richtlinie & Informationen zum AMA-Gütesiegel "Obst, Gemüse & Speiseerdäpfel"
Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel" regelt wesentliche Herstellungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsschritte sowie Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Hygieneniveaus.
AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Obst, Gemüse & Speiseerdäpfel"
Mit der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel" werden folgende Ziele angestrebt:
- Kontinuierliche Verbesserung der Qualität sowie der Sicherheit bei Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel. Die Qualitätskriterien liegen dabei über dem gesetzlichen Niveau.
- Transparenz und nachvollziehbare Herkunft entlang des Herstellungsprozesses.
- Stärkung des Vertrauens der Konsumenten durch regelmäßige und unabhängige Kontrollen.
AMA-Gütesiegel-Richtlinie Obst Gemüse Speiseerdäpfel
Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen
Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Obst, Gemüse und Speiseerdäpfeln ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Landwirt über die Packstelle bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel" festgelegt.
Liste aktueller Lizenznehmer Obst, Gemüse & Speiseerdäpfel
Teilnahme am AMA-Gütesiegel für Obst, Gemüse & Speiseerdäpfel
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Teilnahme an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Obst, Gemüse & Speiseerdäpfel" interessieren.
Erfahren Sie mehr über die notwendigen Schritte bis zur Teilnahme!
Zusätzliche Informationen
Erstkontrolle
Bei Interesse an der Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm senden wir Ihnen ein Erstinformationspaket per E-Mail zu.
Eine Voraussetzung für den Abschluss eines Lizenzvertrages ist ein gültiger Kontrollvertrag mit einer von der AMA-Marketing genehmigten Kontroll-/Prüfstelle sowie eine positiv absolvierte Erstkontrolle.
Wenden Sie sich zwecks Erstkontroll-Terminvereinbarung bitte direkt an die von Ihnen gewählte Kontrollstelle.
Die Erstkontrolle kann nur bei aktiver Produkthandhabung und Verpackung erfolgen.
Nach positv absolviertem Audit, wird Ihnen das AMA-Gütesiegel-Zertifikat direkt von Ihrer Kontrollstelle zugesendet.
Beauftragung der jährlichen Kontrolle
Die von Ihnen gewählte Kontrollstelle ist in weiterer Folge für die Durchführung und Verrechnung der jährlichen Kontrolle verantwortlich. Auch die jährliche AMA-Gütesiegel Zertifizierung sowie die Versendung der Zertifikate erfolgt über diese.
Jährliche Kontrolle von Erzeugerpackstellen und Handelsunternehmen ohne Produktkontakt
Handelt es sich bei Ihrem Betrieb um eine Erzeugerpackstelle (Direktlieferanten), das bedeutet es werden keine externen Produkte zugekauft, sondern ausschließlich eigene Produkte vermarktet, wird die jährliche Kontrolle von Ihrer gewählten Kontrollstelle durchgeführt.
Handelt es sich bei Ihrem Betrieb um ein Handelsunternehmen ohne Produktkontakt (reine Vertriebs- und Handelsfirmen), wird die jährliche Kontrolle ebenfalls von Ihrer gewählten Kontrollstelle durchgeführt.
Jährliche Kontrolle von Packstellen mit Zukauf und Handelsunternehmen mit Produktkontakt
Bei Packstellen mit Zukauf wird die jährliche Kontrolle in die zwei Schwerpunkte "Mengenfluss" und "Hygiene" aufgeteilt. Diese Kontrollen werden von Ihrer gewählten Kontrollstelle durchgeführt.
Eine Anerkennung von GFSI-Audits als jährliche Hygiene-Kontrolle ist möglich.
Anerkennung von Kontrollen
Betriebe, die nach einem GFSI-anerkannten Standard zertifiziert sind, können die Hygiene-Kontrollen alle zwei Jahre durch rechtzeitige Übermittlung des gültigen Zertifikates und des Maßnahmenplanes anerkennen lassen (bis 31. Dezember des aktuellen Kontrolljahres).
Annerkennung:
- IFS Food
- FSSC 22000
- BRC
- IFS Global Market intermediate(bei Lizenznehmer kleinerer Unternehmensstruktur). IFS Global Market basic wird nicht anerkannt.
Anerkennung NUR bei Unternehmen ohne Produktmanipulation (reine Vetriebs- und Handelsfirmen):
- IFS Wholesale
- IFS Cash & Carry
- IFS Logistic
Kosten des Lizenzvertrags
Vertragserrichtungsgebühr
Bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Vertragserrichtungsgebühr von 1.000 Euro (exkl. Ust) eingehoben. Können Sie nachweisen, dass Sie den Agrarmarketingbeitrag bezahlen (Kopie des Überweisungsscheines) entfällt die Vertragserrichtungsgebühr.
Lizenzgebühr
Die jährliche Lizenzgebühr bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und errechnet sich folgendermaßen:
Betrag Umsatzstufe:
+ Betrag Arbeitnehmerstufe
+ Betrag je Betriebsstätte x Anzahl
= Lizenzgebühr/Jahr
Checkliste für Fresh-Cut-Convenience als Excel
Checkliste für Fresh-Cut-Convenience
Kombiaudit Hygiene - Mengenfluss
Kombiaudit Hygiene - Mengenfluss als Excel
Schwerpunkt Hygiene
Schwerpunkt Hygiene als Excel
Schwerpunkt Mengenfluss
Schwerpunkt Mengenfluss als Excel
AMA-Gütesiegel-Richtlinie Obst Gemüse Speiseerdäpfel
Kontrollstellenliste Vor-Ort-Kontrollen
Lizenzvertrag Muster
Gebührenmodell
Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten
Stammdatenblatt für Lizenznehmer
Informationen zum Lizenzvertrag und zur Zeichenverwendung
Leitlinie Hygiene
Leitlinie Hygiene Anhang Rumänisch
Liste aktueller Lizenznehmer Obst, Gemüse & Speiseerdäpfel
Merkblatt Waschwasser
Merkblatt GLOBALG.A.P Datenbank Zertifikatsprüfung
Merkblatt Gute Herstellungspraxis und HACCP
Ihre Ansprechpersonen
Mag. Anita Bauernfeind
Qualitätsmanagerin
Bereich: Blumen und Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel
+435031514467
DI Gregor Walcher-Eichinger
Bereichsleiter Qualitätsmanagement
Bereich: Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel, Eier und Geflügel, Blumen und Zierpflanzen
+43503151424
Das Informationsportal für Konsumentinnen und Konsumenten
Kennen Sie schon amainfo.at?
AMAINFO.AT ist die Informationsseite der AMA-Marketing für Konsumentinnen und Konsumenten. Hier finden Sie alles zu AMA-Gütesiegeln und Tierhaltung. Alles zum Pflanzenbau und Nachhaltigkeit. Und alles zu Qualität sowie zum Wert von Lebensmitteln.