Obst, Gemüse & Speiseerdäpfel

Richtlinie & Informationen zum AMA-Gütesiegel "Obst, Gemüse & Speiseerdäpfel"


Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel" regelt wesentliche Herstellungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsschritte sowie Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Hygieneniveaus.

AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Obst, Gemüse & Speiseerdäpfel"

Mit der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel" werden folgende Ziele angestrebt:


  • Kontinuierliche Verbesserung der Qualität sowie der Sicherheit bei Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel. Die Qualitätskriterien liegen dabei über dem gesetzlichen Niveau.
  • Transparenz und nachvollziehbare Herkunft entlang des Herstellungsprozesses.
  • Stärkung des Vertrauens der Konsumenten durch regelmäßige und unabhängige Kontrollen.

AMA-Gütesiegel-Richtlinie Obst Gemüse Speiseerdäpfel


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Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen

Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Obst, Gemüse und Speiseerdäpfeln ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Landwirt über die Packstelle bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für Landwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel" festgelegt.

Richtlinie Obst-, Gemüse- & Speiseerdäpfel-Produktion

Lizenznehmerinnen & Lizenznehmer

Teilnehmende Lizenznehmerbetriebe schnell und einfach finden.

Zur Lizenznehmersuche

Teilnahme am AMA-Gütesiegel für Obst, Gemüse & Speiseerdäpfel

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Teilnahme an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Obst, Gemüse & Speiseerdäpfel" interessieren.


Erfahren Sie mehr über die notwendigen Schritte bis zur Teilnahme!

Weg zur Teilnahme

Zusätzliche Informationen

Erstkontrolle

Bei Interesse an der Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm senden wir Ihnen ein Erstinformationspaket per E-Mail zu.


Eine Voraussetzung für den Abschluss eines Lizenzvertrages ist ein gültiger Kontrollvertrag mit einer von der AMA-Marketing genehmigten Kontroll-/Prüfstelle sowie eine positiv absolvierte Erstkontrolle.


Wenden Sie sich zwecks Erstkontroll-Terminvereinbarung bitte direkt an die von Ihnen gewählte Kontrollstelle.


Die Erstkontrolle kann nur bei aktiver Produkthandhabung und Verpackung erfolgen.


Nach positv absolviertem Audit, wird Ihnen das AMA-Gütesiegel-Zertifikat direkt von Ihrer Kontrollstelle zugesendet.

Beauftragung der jährlichen Kontrolle

Die von Ihnen gewählte Kontrollstelle ist in weiterer Folge für die Durchführung und Verrechnung der jährlichen Kontrolle verantwortlich. Auch die jährliche AMA-Gütesiegel Zertifizierung sowie die Versendung der Zertifikate erfolgt über diese.

Jährliche Kontrolle von Erzeugerpackstellen und Handelsunternehmen ohne Produktkontakt

Handelt es sich bei Ihrem Betrieb um eine Erzeugerpackstelle (Direktlieferanten), das bedeutet es werden keine externen Produkte zugekauft, sondern ausschließlich eigene Produkte vermarktet, wird die jährliche Kontrolle von Ihrer gewählten Kontrollstelle durchgeführt.


Handelt es sich bei Ihrem Betrieb um ein Handelsunternehmen ohne Produktkontakt (reine Vertriebs- und Handelsfirmen), wird die jährliche Kontrolle ebenfalls von Ihrer gewählten Kontrollstelle durchgeführt.

Jährliche Kontrolle von Packstellen mit Zukauf und Handelsunternehmen mit Produktkontakt

Bei Packstellen mit Zukauf wird die jährliche Kontrolle in die zwei Schwerpunkte "Mengenfluss" und "Hygiene" aufgeteilt. Diese Kontrollen werden von Ihrer gewählten Kontrollstelle durchgeführt.


Eine Anerkennung von GFSI-Audits als jährliche Hygiene-Kontrolle ist möglich.

Anerkennung von Kontrollen

Betriebe, die nach einem GFSI-anerkannten Standard zertifiziert sind, können die Hygiene-Kontrollen alle zwei Jahre durch rechtzeitige Übermittlung des gültigen Zertifikates und des Maßnahmenplanes anerkennen lassen (bis 31. Dezember des aktuellen Kontrolljahres).


Annerkennung:

  • IFS Food
  • FSSC 22000
  • BRC
  • IFS Global Market intermediate(bei Lizenznehmer kleinerer Unternehmensstruktur). IFS Global Market basic wird nicht anerkannt.


Anerkennung NUR bei Unternehmen ohne Produktmanipulation (reine Vetriebs- und Handelsfirmen):

  • IFS Wholesale
  • IFS Cash & Carry
  • IFS Logistic

Kosten des Lizenzvertrags

Vertragserrichtungsgebühr

Bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Vertragserrichtungsgebühr von 1.000 Euro (exkl. Ust) eingehoben. Können Sie nachweisen, dass Sie den Agrarmarketingbeitrag bezahlen (Kopie des Überweisungsscheines) entfällt die Vertragserrichtungsgebühr.


Lizenzgebühr

Die jährliche Lizenzgebühr bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und errechnet sich folgendermaßen:


Betrag Umsatzstufe:

+ Betrag Arbeitnehmerstufe

+ Betrag je Betriebsstätte x Anzahl

= Lizenzgebühr/Jahr

Prüfprotokoll für Erzeugerpackstellen (Direktvermarkter ohne Zukauf)


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Prüfprotokoll als Excel


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Schwerpunkt Hygiene


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Schwerpunkt Hygiene als Excel


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Schwerpunkt Mengenfluss


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Schwerpunkt Mengenfluss als Excel


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Kombiaudit Hygiene - Mengenfluss


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Kombiaudit Hygiene - Mengenfluss als Excel


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Checkliste für Fresh-Cut-Convenience


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Checkliste für Fresh-Cut-Convenience als Excel


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Prüfprotokoll für Handelsunternehmen ohne Produktkontakt


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Prüfprotokoll als Excel


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Wissenswertes

Lizenzvertrag Muster


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Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten


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Gebührenmodell


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AMA-Gütesiegel-Richtlinie Obst Gemüse Speiseerdäpfel


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Stammdatenblatt für Lizenznehmer


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Leitlinie Hygiene


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Leitlinie Hygiene Anhang Rumänisch


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Merkblatt Waschwasser


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Merkblatt GLOBALG.A.P Datenbank Zertifikatsprüfung


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Merkblatt Gute Herstellungspraxis und HACCP


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Informationen zum Lizenzvertrag und zur Zeichenverwendung


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Kontakt

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