Fisch & Fischerzeugnisse
Richtlinie & Informationen zum AMA-Gütesiegel "Fisch & Fischerzeugnisse"
Bei der Erzeugung, Vermarktung und Zubereitung von Fisch und Fischerzeugnissen bedarf es größter Sorgfalt. Die AMA-Marketing bietet daher stufenübergreifende Qualitätssicherungssysteme an, um die Risiken so gut wie möglich zu überwachen und zu vermeiden.
AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Fisch und Fischereierzeugnisse"
Mit der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Fisch und Fischereierzeugnisse" werden folgende Ziele angestrebt:
- Kontinuierliche Verbesserung der Qualität sowie der Sicherheit bei Fisch und Fischerzeugnissen. Die Anforderungen sind dabei höher als die gesetzlichen Vorgaben.
- Volle Transparenz der Herkunft von der Fischzucht bis zum Handel.
- Sicherstellung der der Produktqualität durch mikrobiologische und sensorische Analysen sowie unabhängige Kontrollen.
AMA-Gütesiegel-Richtlinie Fisch und Fischerzeugnisse
Produktbaum für Fisch und Fischerzeugnisse
Die homogenen Produktgruppen der AMA-Gütesiegel-Richtlinie „Fisch und Fischerzeugnisse“ sind im nachfolgenden Produktbaum festgelegt:
Frischfische
Dazu zählen:
- Frischfische im Ganzen
- Frischfische ausgenommen
- Fischfilet
- Frischfische ausgenommen tiefgefroren
- Fischfilet tiefgefroren
Räucherfische
- Fisch kaltgeräuchert
- Fisch heißgeräuchert
Fischerzeugnisse
- Fisch gebeizt
- Fisch eingelegt
- Fischaufstrich/ Fischpastete
- Fischsulz
- Fischwürste/ Fischlaibchen
- Fischfond
Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen
Das AMA-Gütesiegel garantiert bei Fisch ein geschlossenes Qualitäts- und Kontrollsystem entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette – vom Teichwirt über den Verarbeitungsbetrieb bis zum Lebensmittelhandel. Die Anforderungen für teilnehmende Teichwirte sind in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Fischaufzucht" festgelegt.
Teilnahme am AMA-Gütesiegel für Fisch & Fischerzeugnisse
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Teilnahme an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Fisch und Fischerzeugnisse" interessieren.
Erfahren Sie mehr über die notwendigen Schritte bis zur Teilnahme!
Zusätzliche Informationen
Herkunftsnachweis
Für die Auslobung mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel müssen die Fische in Österreich geschlüpft, aufgezogen, geschlachtet und verarbeitet worden sein. Darüber ist eine lückenlose Dokumentation notwendig. Diese erfolgt in der Regel über die Chargennummer.
Das Dokument zu den Mindestangaben zur Fischherkunft finden Sie hier zum Download.
Kosten
Die Kosten der Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm setzen sich aus einer einmaligen Vertragserrichtungsgebühr (erstmaliger Vertragsabschluss mit der AMA-Marketing), Lizenzgebühren und Kosten für die externen Kontrollen zusammen.
Gebührenmodell
AMA-Gütesiegel Fisch Checkliste - Lebensmittelhandel
AMA-Gütesiegel Fisch Checkliste - Verarbeiter (Hygiene) mit Anerkennung
AMA-Gütesiegel Fisch Checkliste - Verarbeiter (Hygiene) ohne Anerkennung
AMA-Gütesiegel Fisch Checkliste - Verarbeiter (Rückverfolgbarkeit)
AMA-Gütesiegel-Richtlinie Fisch und Fischerzeugnisse
AMA-Gütesiegel-Fisch Mindestangaben
Produktbaum Fisch und Fischerzeugnisse
Kontrollstellenliste Vor-Ort-Kontrollen
Labors für Produktanalysen
Lizenzvertrag Muster
Gebührenmodell
Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten
Stammdatenblatt für Lizenznehmer
Informationen zum Lizenzvertrag und zur Zeichenverwendung
Liste aktueller Lizenznehmer Fisch und Fischerzeugnisse
Liste lieferberechtigter Fischzüchter
Vorlage Artikelliste Fisch und Fischerzeugnisse
Ihre Ansprechpersonen
DI Rüdiger Sachsenhofer
Bereichsleiter Qualitätsmanagement
Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, Fisch und Fischerzeugnisse, AMA-Biosiegel
+43 50 3151 4490