Sonstige Produkte

Richtlinie und Information zum AMA-Gütesiegel "Be- und Verarbeitung"


Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Be- und Verarbeitungsprodukte" beschreibt Qualitätskriterien für all jene verarbeiteten Lebensmittel, die nicht in einer eigenen Richtlinie geregelt sind, beispielsweise Bier, Speiseöle, Obstsäfte und Eierteigwaren.

AMA-Gütesiegel-Richtlinie für Be- und Verarbeitungsprodukte


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Produktbaum Be- und Verarbeitung


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Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen

Mit der Teilnahme an einem AMA-Programm entscheiden sich die Landwirtinnen und Landwirte für eine unabhängig kontrollierte Produktion von Nahrungsmitteln mit hoher Güte und nachvollziehbarer Herkunft.

Richtlinien Produktion von Be- und Verarbeitungsprodukten

Übersicht aller Teilnehmer Be- und Verarbeitungsprodukte


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Teilnahme am AMA-Gütesiegel für Be- und Verarbeitungsprodukte

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Teilnahme an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Be- und Verarbeitungsprodukte" interessieren.


Erfahren Sie mehr über die notwendigen Schritte bis zur Teilnahme!

Weg zur Teilnahme

Zusätzliche Informationen

Kosten

Die Kosten der Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm setzen sich aus einer einmaligen Vertragserrichtungsgebühr (erstmaliger Vertragsabschluss mit der AMA-Marketing), Lizenzgebühren und Kosten für die externen Kontrollen zusammen.

Gebührenmodell


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Absicherung der Qualitäts- und Herkunftsanforderungen Austria


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Absicherung der Qualitäts- und Herkunftsanforderungen EU


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Kontrollstellenliste Vor-Ort-Kontrollen


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Labors für Produktanalysen


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AMA-Gütesiegel Backwaren (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Backwaren - mit Anerkennung* (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Be- und Verarbeitung Checkliste (gültig bis 31.12.2021)


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AMA-Gütesiegel Be- und Verarbeitung Checkliste - mit Anerkennung* (gültig bis 31.12.2021)


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AMA-Gütesiegel Bier (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Bier - mit Anerkennung* (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Eierteigwaren (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Eierteigwaren - mit Anerkennung* (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Erdäpfel und Gemüseprodukte (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Erdäpfel und Gemüseprodukte - mit Anerkennung* (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Getreide und Mehl (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Getreide und Mehl - mit Anerkennung* (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Honig (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Honig - mit Anerkennung* (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Knödel (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Knödel - mit Anerkennung* (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Leberknödel (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Leberknödel - mit Anerkennung* (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Saft und Sirup (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Saft und Sirup - mit Anerkennung* (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Salz (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Salz - mit Anerkennung* (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Speiseöl (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Speiseöl - mit Anerkennung* (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Streichfett (gültig ab 01.01.2022)


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AMA-Gütesiegel Streichfett - mit Anerkennung* (gültig ab 01.01.2022)


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*Anerkennung von IFS Food-/ BRC Food-/ FSSC 22000-Kontrollen

AMA-Gütebewertungsschemata Backerzeugnisse


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AMA-Gütebewertungsschemata Bier


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AMA-Gütebewertungsschemata Speiseöle


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Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten


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Vorlage Artikelliste Be- und Verarbeitungsprodukte


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Wissenswertes

  • Primäre Zutatenverordnung

    Das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel zählen als sogenannte „Auslöser“ für die Primäre Zutatenverordnung (VO (EU) 775/2018). Eingetragene Marken sind zwar als Auslöser ausgenommen, jedoch geht aus den Beweggründen der Verordnung hervor, dass diese Ausnahme nur für eingetragene Marken gilt, die dazu geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens Unterscheidungskraft zu verleihen.


    Da das Gütesiegel von mehreren Unternehmen verwendet werden kann, muss bei primären Zutaten (Zutaten, die mehr als 50 % des Lebensmittels ausmachen und QUID-pflichtige Zutaten), die nicht aus der deklarierten Region stammen, die Herkunft angegeben werden.

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  • HACCP-System

    Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 müssen Lebensmittelunternehmer ständige Verfahren einrichten, durchführen und aufrechterhalten, die auf den Grundsätzen der Gefahrenanalyse und der Überwachung kritischer Kontrollpunkte („HACCP-gestützte Verfahren“ oder „HACCP“) beruhen. Die HACCP-Grundsätze gelten allgemein als nützliches Instrument, mit dem die Lebensmittelunternehmer die möglicherweise in Lebensmitteln vorkommenden Gefahren beherrschen können, und sind international als solches anerkannt.

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Absicherung der Qualitäts- und Herkunftsanforderungen Austria


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Absicherung der Qualitäts- und Herkunftsanforderungen EU


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Produktbaum Be- und Verarbeitung


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AMA-Gütesiegel-Richtlinie für Be- und Verarbeitungsprodukte


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Kontrollstellenliste Vor-Ort-Kontrollen


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Labors für Produktanalysen


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Lizenzvertrag Muster


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Gebührenmodell


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Bekanntgabe von Änderungen vertragsrelevanter Daten


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Stammdatenblatt für Lizenznehmer


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Merkblatt Herkunftsangaben


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AMA-Gütebewertungsschemata Backerzeugnisse


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AMA-Gütebewertungsschemata Bier


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AMA-Gütebewertungsschemata Speiseöle


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Übersicht aller Teilnehmer Be- und Verarbeitungsprodukte


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Vorlage Artikelliste Be- und Verarbeitungsprodukte


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Ihre Ansprechpersonen

DI Rüdiger Sachsenhofer

 DI Rüdiger Sachsenhofer

Bereichsleiter Qualitätsmanagement

Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, Fisch und Fischerzeugnisse, AMA-Biosiegel

+43 50 3151 4490

Eva Baumgartner

Eva Baumgartner

Office Qualitätsmanagement

Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, Fisch und Fischereizeugnisse, Rechtsmanagement

+43 50 3151 430

DI (FH) Manuela Polinkiewicz

DI (FH) Manuela Polinkiewicz

Qualitätsmanagerin

Bereich: Milch und Milchprodukte, Be- und Verarbeitungsprodukte, AMA-Biosiegel, Transparente Herkunft in der Gemeinschaftsverpflegung

+435031514473

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